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04/2025

Shoulder Surfing: Gefährlicher Blick über die Schulter.

Ein Trick von gestern – dreist, aber immer noch relevant! Kriminelle spähen PINs aus und stehlen Zahlungskarten: So schützen Sie sich.

Digitaler Datenklau gehört leider längst zur Realität – entsprechende Warnungen von Banken und Sparkassen sind allgegenwärtig. Dabei gerät eine recht simple, aber immer noch weit verbreitete Betrugsmasche oftmals in Vergessenheit: Shoulder Surfing. Auch diese Methode kann großen finanziellen Schaden anrichten.

Ob an der Supermarktkasse oder am Geldautomaten: Ein kurzer Blick über die Schulter der Vorderfrau oder des Vordermanns genügt und schon gelangen Kriminelle an die PIN einer Zahlungskarte. Anschließend lenken sie ihr Opfer gezielt ab – etwa durch einen kleinen Rempler oder eine vermeintlich hilfsbereite Geste – und entwenden dabei unbemerkt die Karte. In manchen Fällen wird sie sogar gegen eine Fälschung getauscht, damit der Diebstahl nicht sofort auffällt. Oder es wird behauptet, der Geldautomat habe die Karte eingezogen. Mit der gestohlenen Karte und der ausgespähten Geheimzahl erhalten die Täterinnen und Täter Zugriff aufs Konto bis zum Zeitpunkt der Kartensperre. Damit es nicht so weit kommt, sollten Sie diese wirksamen Tipps zum Schutz kennen:

  • Verdecken Sie bitte immer die PIN-Eingabe mit der freien Hand oder dem Geldbeutel und vergewissern Sie sich, dass Sie nicht beobachtet werden.
  • Achten Sie darauf, dass Sie genug Abstand zu anderen Personen haben und lassen Sie sich während der Transaktion nicht ablenken.
  • Seien Sie immer aufmerksam, wenn Sie Ihre Karte und Geheimzahl verwenden. Prüfen Sie, ob Sie noch im Besitz Ihrer Originalkarte sind.
  • Bei Verlust oder Diebstahl der physischen Zahlungskarten oder der digitalen Varianten auf Smartphone/Smartwatch gilt: Karten sofort sperren! Der Sperr-Notruf 116 116 ist Tag und Nacht erreichbar.
  • Melden Sie einen Diebstahl umgehend der Polizei. Dort kann Ihre Karte auch für Zahlungen gesperrt werden, bei denen nur eine Unterschrift und keine PIN erforderlich ist – die sogenannte KUNO-Sperre für Lastschriftzahlungen.