Häufig gestellte Fragen und Antworten

Hier finden Sie häufig gestellte Fragen zur Website, dem Newsletter-Versand und zur Registrierung für den Premium-Bereich. Selbstverständlich steht Ihnen die Redaktion unter kontakt@kartensicherheit.de auch gerne zur Verfügung, die Bearbeitung Ihrer Anfrage kann einige Tage in Anspruch nehmen.

Themenübersicht:

Kartenverlust / Kartensperre

Schadensanzeige und -regulierung

Sicherheit bei Zahlungskarten

Fragen zum Premiumbereich und Newsletter

Kartenverlust / Kartensperre

Jeder Kartenverlust sollte umgehend gemeldet werden, entweder bei dem kartenausgebenden Institut oder beim zentralen Sperr-Notruf. kartensicherheit.de nimmt keine Kartensperrungen vor. Mehr Informationen finden Sie unter Kartensperrung.

Die Rufummer lautet 116 116 und ist rund um die Uhr erreichbar. Sperrbar sind alle girocards und die meisten Kreditkarten.

Nein! Bitte wenden Sie sich an den zentralen Sperr-Notruf oder an Ihre kartenausgebende Bank oder Sparkasse.

Schadensanzeige und -regulierung

Ja. Grundlage für eine girocard-Schadensregulierung ist die Anzeige bei der Polizei. Im Übrigen empfehlen wir bei jeder Missbrauchsvermutung, den Fall zur Anzeige zu bringen. Neben der Verlustanzeige bei der Polizei muss die girocard auf jeden Fall beim eigenen Kreditinstitut oder über den zentrale Sperr-Notruf gesperrt werden.

Ab dem Zeitpunkt der Sperrmeldung haften i. d. R. die Banken und Sparkassen für auftretende Schäden. Deshalb ist es wichtig, umgehend bei dem Kreditinstitut oder dem zentralen Sperrannahmeservice die Karte zu sperren. Der Karteninhaber haftet bei entstandenen Schäden grundsätzlich bei grober Fahrlässigkeit im Umgang mit Karte und PIN. Darüber hinaus gelten die AGB des kartenausgebenden Instituts, in denen die Haftungsbedingungen für den Karteninhaber institutsindividuell geregelt sind.

Wird ein solcher Missbrauch festgestellt, ist sofort die kontoführende Bank oder Sparkasse einzuschalten, die dann Schritte zur Aufklärung des Falles einleitet.

Sicherheit bei Zahlungskarten

Karten werden zumeist beim Einkauf entwendet. Auch Diebstähle aus dem PKW sind immer wieder Ursache für das Abhandenkommen der Geldbörse. Die Geheimzahl wird häufig bei Abhebungsversuchen oder Zahlungen im Handel ausgespäht. Oft befindet sich leider auch ein Hinweis auf die PIN bei den gestohlenen Unterlagen.

Behandeln Sie Ihre Karte genau so sorgfältig wie Bargeld. Diese Sorgfaltspflicht gilt ebenfalls für den Umgang mit der PIN. Diese sollte sich jeder Karteninhaber einprägen, nicht notieren und keinem anderen zugänglich machen. Weitere Hinweise finden Sie unter sicher bezahlen.

Bei der Eingabe der PIN sollte niemand zusehen können. Verdecken Sie die Sicht auf die Tastatur mit der freien Hand oder dem Geldbeutel und stellen Sie sich direkt vor die Tastatur, um das Ausspähen der Nummer zu verhindern. Halten Sie den Hintermann auf Abstand. Hinweise zum Schutz vor Betrug finden Sie u.a. hier: Tricks der Betrüger.

Die PIN ist sicher! In Deutschland ist das Triple-DES-PIN-Verfahren im Einsatz, welches als sicher gilt. Die PIN kann nicht mit herkömmlichen Mitteln errechnet werden. Sie ist weder auf dem Magnetstreifen noch im Chip der Karte vermerkt. Dies bestätigen unabhängige Sicherheitsexperten.

Bei der Zahlung mit PIN hat der Geldautomatenbetreiber oder Händler die Garantie, dass er den Gegenwert für seine Leistungen in jedem Fall erhält. Zahlungen mit Karte und Unterschrift sind nicht garantiert und können von der Bank oder Sparkasse oder vom Kunden unbezahlt zurückgegeben werden. Mehr dazu unter nationale Zahlungsverfahren.

Fragen zum Premiumbereich und Newsletter

Nein - die Registrierung für den Premiumbereich von kartensicherheit ist für die dedizierte Zielgruppe gänzlich kostenfrei.

Der Premium-Bereich ist bestimmt für Mitarbeiter und Sicherheitsexperten von Banken, Sparkassen und kreditwirtschaftlichen Verbänden, Mitgliedern der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) sowie Strafverfolgungsbehörden, Kartenprozessoren und anderen Beteiligten. Der Bereich befasst sich hauptsächlich mit der Betrugsabwicklung, an denen die Institute und die Investigationsbereiche beteiligt sind. Die kreditwirtschaftlichen Verbände haben daher den Kreis der Nutzer eingeschränkt. Wir bitten Sie daher um Verständnis.

In der Regel erscheint der kostenlose Newsletter jeden Monat.

Grundsätzlich ist es möglich, Ihnen einen Link für INTRANET zur Verfügung zu stellen, sodass alle Ihrer Mitarbeiter auch ohne Registrierung auf den geschützten Bereich zugreifen könnten. Allerdings haben die bisherigen Erfahrungen gezeigt, dass persönliche Registrierung der Mitarbeiter am effizientesten ist, da mit der Registrierung gleichzeitig auch die Anmeldung für den Premium-Newsletter einhergeht.

Sollten Sie keinen Aktivierungslink erhalten haben, wenden Sie sich bitte an die Administration unter folgender E-Mail Adresse: kontakt@kartensicherheit.de.
Geben Sie bitte alle Daten an, die Sie bei Ihrer Registrierung angegeben haben (sehen Sie bitte unter Registrierung oder in Ihren Ausdrucken nach). Nach positiver Prüfung Ihrer Angaben senden wir Ihnen nochmals einen Aktivierungslink per E-Mail zu. Die Bearbeitung Ihrer Anfrage kann einige Zeit in Anspruch nehmen.

Bei einigen E-Mail Programmen kann es vorkommen, dass Links in E-Mails als reiner Text übernommen werden oder in der Zeile umbrechen und dann nicht mehr "funktionieren". Sollte dies der Fall sein, markieren Sie bitte den Link, kopieren Sie ihn in die Adresszeile Ihres Browsers und drücken Sie anschließend auf die Enter-Taste.

Im Bereich "Mein Benutzerprofil" finden Sie unter Passwort vergessen die E-Mail Adresse ein, unter der Sie sich registriert haben. Bei Übereinstimmung der eingegebenen E-Mail-Adresse mit der Adresse im System wird Ihnen der Aktivierungslink erneut zugesendet und Sie können das Passwort sowie Ihren Benutzernamen ändern.

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Im Bereich "Mein Benutzerprofil" haben Sie die Möglichkeit Ihre persönlichen Daten zu ändern.

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