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10/2020

Alle reden über die BaFin ...

... aber wie gut kennen Sie die Finanzdienstleistungsaufsicht tatsächlich? Testen Sie Ihr Wissen! Wie kein anderes Organ der Deutschen Kreditwirtschaft steht die Aufsichtsbehörde immer wieder in den Schlagzeilen. Ihr Portrait aus Zahlen, Daten, Fakten hilft, sattelfest mitzudiskutieren. 

 

BaFin Logo

Institutionen der öffentlichen Verwaltung im Dienste der Zahlungssicherheit zu portraitieren, hat sich kartensicherheit.de aktuell zur Aufgabe gemacht. Nach der Bundesbank steht heute, im Teil zwei dieser neuen Serie, die BaFin im Scheinwerferlicht. Wie kürzlich erst in der WirtschaftsWoche oder neulich im Handelsblatt, und das nicht nur in Sachen Wirecard ...


Im öffentlichen Interesse
Unsere Volkwirtschaft ist auf ein verlässliches Bankensystem angewiesen. Ohne staatliche Erlaubnis dürfen in Deutschland Bank-, Finanzdienstleistungs- und Versicherungsgeschäfte gar nicht betrieben werden. Gleichzeitig müssen Bankkunden, Versicherte und Anleger dem Finanzsystem und seiner langfristigen Stabilität vertrauen können.

Daher erfüllt die BaFin wichtige soziale und wirtschaftliche Aufgaben. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, beständiges und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten. Als eine der größten Finanzaufsichtsbehörden in Europa unterstützt sie gleichzeitig die Politik bei der Weiterentwicklung der Regulierung. Und „als integrierte Aufsicht für den Banken-, Versicherungs- und Wertpapiersektor stellt sie die Finanzstabilität auf dem größten Finanzmarkt Kontinentaleuropas sicher.“
Quelle: bafin.de

Nach neuesten Meldungen will die Bundesregierung die BaFin stärken. Dazu gehöre „ein Prüfungsrecht gegenüber allen kapitalmarktorientierten Unternehmen einschließlich Auskunftsrechten gegen Dritte, die Möglichkeit forensischer Prüfungen sowie das Recht, die Öffentlichkeit früher als bisher über ihr Vorgehen bei der Bilanzkontrolle zu informieren.“
Quelle: https://www.handelsblatt.com


Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im Überblick
Sitz: Frankfurt am Main und Bonn
Gründung: 01. Mai 2002
Vorläufer: Die Bundesaufsichtsämter für das Kreditwesen (BAKred), für den Wertpapierhandel (BAWe) und für das Versicherungswesen (BAV) wurden zu einer Behörde zusammengelegt.
Rang: Bundesoberbehörde
Rechtsbasis: Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz, Kreditwesengesetz,
Versicherungsaufsichtsgesetz, Wertpapierhandelsgesetz, Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz, Wertpapierprospektgesetz, Vermögensanlagengesetz, Geldwäschegesetz, Sanierungs- und Abwicklungsgesetz und weitere.
Rechtsform: Anstalt des öffentlichen Rechts
Rechts- und Fachaufsicht: Bundesministerium der Finanzen
Leitung: Direktorium, bestehend aus dem Präsidenten Felix Hufeld und fünf Direktoren
Mitarbeiter: rund 2.700
Finanzierung: unabhängig vom Bundeshaushalt; vollständig durch Gebühren, die bei Verwaltungshandlungen erhoben werden sowie durch die jährliche Umlage der übrigen Kosten auf die beaufsichtigten Institute und Unternehmen.


Wen oder was beaufsichtigt die BaFin?

  • 1.630 Banken
  • 720 Finanzinstitute
  • 40 Zahlungs- und E-Geldinstitute
  • 90 deutsche Zweigniederlassungen ausländischer Kreditinstitute aus dem Europäischen Wirtschaftsraum
  • 540 Versicherer
  • 30 Pensionsfonds
  • 400 Kapitalverwaltungsgesellschaften
  • 6.300 inländische Fonds
    (Zahlen gerundet, Stand: 31. Dezember 2017, Quelle: bafin.de)


Aufgaben der BaFin

  • Solvenzaufsicht (Zahlungsfähigkeit von Kreditinstituten, Versicherern und Finanzdienstleistern)
  • Marktaufsicht (faire, transparente Verhältnisse an den Märkten)
  • Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
  • Verbraucherschutz (Finanz- und Versicherungsprodukte sowie Finanzdienstleistungen)
  • Verbotsüberwachung (Prüfung der Erlaubnispflicht, Verfolgung unerlaubter Geschäfte, auch in Zusammenarbeit mit BKA, LKA oder Behörden anderer Staaten)

Tätigkeitsfelder der BaFin

(1) Bankenaufsicht

  • Missständen entgegenwirken, die
    • die Sicherheit der den Instituten anvertrauten Vermögenswerte gefährden
    • die ordnungsgemäße Durchführung der Bankgeschäfte beeinträchtigen
    • erhebliche Nachteile für die Gesamtwirtschaft nach sich ziehen können
  • Regeln einhalten für die Gründung und den Geschäftsbetrieb der Banken z.B.
    • Vorhaltung von genügend Eigenkapital und Liquidität
    • Installation angemessener Risikokontrollmechanismen
  • Aufgabenteilung mit der Deutschen Bundesbank (BaFin: Richtlinienerstellung)
  • Erlaubniserteilung
  • Laufende Aufsicht (Jahresabschlüsse, Prüfungsberichte, Monatsausweise, Bilanzverluste, Änderungen in der Geschäftsleitung, im Zweigstellennetz, bei Beteiligungen ab 10 %, Groß- und Millionenkredite, Sonderprüfungen uvm.)

(2) Versicherungsaufsicht

  • Versicherungsunternehmen beaufsichtigen und achten auf
    • ausreichende Wahrung der Belange der Versicherten
    • dauernde Erfüllbarkeit der Verpflichtungen aus den Versicherungen
    • ordnungsgemäße Durchführung des Geschäftsbetriebs und Einhaltung der Gesetze
  • Solvenzaufsicht
  • Aufgabenteilung zwischen Bund und Ländern (BaFin: private Versicherungsunternehmen von wirtschaftlich erheblicher Bedeutung und öffentlich-rechtliche Wettbewerbsversicherer, deren Tätigkeit nicht auf ein Bundesland beschränkt ist)
  • Erlaubniserteilung
  • Laufende Aufsicht (Jahresabschlüsse, Geschäftsberichte, örtliche Prüfungen uvm.)

(3) Wertpapieraufsicht

  • Finanzdienstleistungsinstitute, Kapitalverwaltungsgesellschaften und die von diesen aufgelegten Investmentfonds überwachen
  • Aufgabenteilung mit Börsenaufsicht (BaFin: Solvenzaufsicht über Betreiber börsenähnlicher Handelssysteme als Kreditinstitute oder Finanzdienstleistungsinstitute)
  • Bekämpfung von Insidergeschäften
  • Bekämpfung der Marktmanipulation
  • Überprüfung der Veröffentlichung von Ad-hoc-, Directors‘ Dealings- und bedeutenden Stimmrechtsmeldungen
  • Aufsicht von Kapitalanlagegesellschaften
  • Billigung von Verkaufsprospekten von Wertpapieren und Vermögensanlagen

(4) Bankenabwicklung

Seit 2018 ist die BaFin die Nationale Abwicklungsbehörde (NAB) in Deutschland. Sie kann ein Institut, dessen Bestand gefährdet ist und mit aufsichtlichen Mitteln nicht aufgefangen werden kann, abwickeln, ohne die Stabilität des Finanzmarktes zu gefährden.

(5) Weitere Tätigkeitsfelder betreffen die Rolle der BaFin bei der Strafverfolgung, als Rechts- und Fachaufsicht sowie den Unterhalt einer öffentlich einsehbaren Unternehmensdatenbank.


Hätten Sie’s gewusst?
Für die Träger der Sozialversicherung ist die BaFin nicht zuständig. Die gesetzlichen Krankenkassen, die gesetzliche Rentenversicherung, die Berufsgenossenschaften und die Arbeitslosenversicherung unterliegen der Aufsicht anderer staatlicher Stellen wie z.B. dem Bundesversicherungsamt.


Bürgernahe Hilfestellungen der BaFin
Die BaFin leistet zwar keine Rechtsberatung und ist zur Neutralität verpflichtet – so dass auch keine Adressen oder Empfehlungen von Rechtsanwälten, Anlegerschutzvereinen oder Verbraucherschutzorganisationen weitergegeben werden dürfen – für allgemeinere Auskünfte finden die Bürger dort aber Ansprechpartner.

Verbrauchertelefon 0800 2 100 500
Unter der kostenfreien Rufnummer sind BaFin-Mitarbeiter Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 18:00 zu erreichen, um allgemeine Fragen zu beantworten. Dazu gehören beispielsweise Informationen zu beaufsichtigten Unternehmen, zum Verbraucherschutz im Finanzbereich, zur BaFin selbst sowie zu Beschwerdeverfahren gegen ein Versicherungsunternehmen oder Kreditinstitut.

Streitschlichtung
Verbraucher, die Ärger mit einer Bank, Kapitalverwaltungsgesellschaft oder einem Versicherungsunternehmen haben, können sich für die Möglichkeit einer außergerichtlichen Streitbeilegung an die Schlichtungsstelle der BaFin wenden.

kartensicherheit.de stellt in ihrer neuen Serie Institutionen aus dem Finanzsektor vor, bereits erschienen ist das Portrait der Deutschen Bundesbank.

 

Quellen:
https://www.bafin.de

https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesanstalt_f%C3%BCr_Finanzdienstleistungsaufsicht