07/2026

So haben Shoulder-Surfer keine Chance.

PIN-Spione lauern auch im Urlaub an Geldautomaten und Kassen. Mit der richtigen Taktik halten Reisende Kriminelle auf Distanz und schützen ihre Urlaubskasse.

Sommerzeit ist Reisezeit. Ob beim Bezahlen am Flughafen, am Geldautomaten an der Strandpromenade oder an der Supermarktkasse: Wer seine PIN eingibt, sollte sich dabei niemals über die Schulter schauen lassen. Beim sogenannten „Shoulder-Surfing“ spähen Kriminelle die Geheimzahl ihrer Opfer unbemerkt aus. Haben sie die PIN erst einmal mitgelesen, folgt meist kurz darauf der unauffällige Diebstahl der Zahlungskarte. Mit dieser Kombination aus Karte und dazugehöriger PIN können Kriminelle unbefugt Bargeld abheben oder einkaufen. Zumindest so lange, bis der Betrug auffällt und die Karte gesperrt ist.

Vier einfache Regeln für mehr Sicherheit:

• Die Tastatur bei jeder PIN-Eingabe immer mit der freien Hand oder dem Geldbeutel verdecken – selbst, wenn scheinbar niemand in der Nähe ist.
• In der Warteschlange einen angemessenen Sicherheitsabstand einfordern und sich beim Bezahl- oder Abhebevorgang keinesfalls ablenken lassen.
• Den Vorgang sofort abbrechen und einen anderen Standort aufsuchen, wenn das Umfeld seltsam wirkt oder am Geldautomaten etwas Ungewöhnliches auffällt.
• Regelmäßig prüfen, ob alle Zahlungskarten noch sicher im Geldbeutel stecken.

Sollte eine Zahlungskarte im Urlaub verloren gehen, gestohlen werden oder der Verdacht bestehen, dass die PIN ausgespäht wurde, muss die Karte sofort gesperrt werden.
Der Sperr-Notruf +49 116 116 ist rund um die Uhr erreichbar, alternativ auch unter +49 (0) 30 4050 4050. Tipp: Die Nummern vorab im Smartphone speichern oder die kostenfreie SperrApp installieren. In der App lassen sich alle sperrbaren Kartendaten und die IBAN hochverschlüsselt hinterlegen, um im Ernstfall keine Zeit zu verlieren.

Bei einem Diebstahl sollte zudem Anzeige bei der lokalen Polizei im Urlaubsland erstattet werden. Nach der Rückkehr bei einer deutschen Polizeidienststelle zusätzlich eine Sperrung für das Lastschriftverfahren per Unterschrift (KUNO-System) veranlassen.