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Artikel 2023

08/2024

EBA und EZB präsentieren Bericht über Betrug im Zahlungsverkehr.

Der erste gemeinsame Payment Fraud Daten-Report der beiden europäischen Aufsichtsbehörden ist da. Die positiven Auswirkungen der starken Kundenauthentifizierung (SCA) auf das Betrugsniveau sind nach Wert und Volumen quantitativ nachgewiesen.

Was ist der „2024 Report on Payment Fraud“ von EBA und EZB?

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) und die Europäische Zentralbank (EZB) haben ihren gemeinsamen Bericht Anfang August veröffentlicht; darin wird der von der Branche gemeldete Betrug im Zahlungsverkehr im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) bewertet, welcher sich im Jahr 2022 auf 4,3 Mrd. EUR und in der ersten Jahreshälfte 2023 auf 2,0 Mrd. EUR belief. Untersucht wurde die Gesamtzahl der Zahlungsvorgänge sowie der Teilbereich betrügerischer Transaktionen in Bezug auf Wert und Volumen. Zusätzlich dargestellt werden auch Daten nach Art der Zahlungsinstrumente (Überweisungen, Lastschriftverfahren, Kartenzahlungen, Bargeldabhebungen, E-Geld-Transaktionen).


Starke Kundenauthentifizierung zeigt deutlich Wirkung

Laut des europäischen Berichts wiesen SCA-authentifizierte Transaktionen niedrigere Betrugsraten als nicht SCA-authentifizierte Transaktionen auf, insbesondere bei Kartenzahlungen, sowohl hinsichtlich des Wertes als auch des Volumens. War die Gegenpartei außerhalb des EWR ansässig, wo die SCA nicht gesetzlich vorgeschrieben bzw. möglicherweise nicht verlangt worden ist, war der Betrugsanteil bei Kartenzahlungen zehnmal höher, sowohl im Wert als auch im Volumen.

Daneben stellt der Bericht von EBA und EZB auch fest, dass die betrugsbedingten Verluste je nach Zahlungsinstrument unterschiedlich auf die Haftungsträger verteilt waren.


Vorhaben und Grundlagen

In Zukunft werden EBA und EZB die aggregierten Daten jährlich veröffentlichen, dann auch angereichert mit Erläuterungen zu den Daten und beobachteten Trends. Die gesammelten Daten werden halbjährlich von den in der EU bzw. im EWR ansässigen Zahlungsdienstleistern (PSPs) gemeldet. Rechtsgrundlage dafür sind die PSD2 (Artikel 96, Absatz 6) und die „EBA-Leitlinien“ sowie die EZB-Verordnung über Zahlungsstatistiken“ (EZB/2023/43).

Der „2024 Report on Payment Fraud“ von EBA und EZB steht zum Download hier zur Verfügung.