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07/2023

Wie Europa die Modernisierung von Zahlungsdienstleistungen fördert.

Zwei aktuelle Maßnahmenpakete zu elektronischen Zahlungen liegen jetzt vor. kartensicherheit.de fasst für Sie die Pläne der Europäischen Kommission zusammen. Sie sollen Innovationen, Wettbewerb, Verbraucherschutz und Betrugsbekämpfung stärken.

 

Worauf beruft die EU-Politik diesen Handlungsbedarf?

Digitales Zeitalter und globalisierte Wirtschaft drängen, Europa will mithalten in der Welt. Veranlassung für die neuen Vorschriften geben die Veränderungen der letzten Jahre im Markt für Zahlungsdienstleistungen: In der EU sind elektronische Zahlungen 2021 auf einen Wert von 240 Billionen Euro gestiegen; ein Zuwachs von rund 30 % gegenüber 2017. Neue digitale Angebote sind in den Markt eingetreten, insbesondere im Bereich des sicheren Finanzdatenaustausches zwischen Banken und Finanztechnologieunternehmen. Aber auch komplexere Arten von Betrug sind entstanden. Dementsprechend sind Betrugsprävention und -verfolgung aufzustocken. Der Finanzsektor im weiteren Sinne braucht mehr Chancen, um den Wettbewerb bei elektronischen Zahlungen zu fördern. Parallel muss der Schutz der Daten und Finanzen europäischer Verbraucher:innen mitwachsen. Deren Sicherheit und Vertrauen sind schließlich essenziell.


Was sollen die neuen Vorschriften bringen?

Für die Bevölkerung sollen weiterhin sichere elektronische Zahlungen und Geschäfte gewährleistet sein – unabhängig von Währungen, Aufenthaltsort und Ländergrenzen. Dazu können eine erweiterte Auswahl an Zahlungsdienstleistern, mehr Wettbewerbsfreiheit und die Öffnung der Finanzdienstleistungsdaten beitragen. Mit anderen Worten: Verbraucher:innen werden in die Lage versetzt, ihre Daten auf sichere Weise weiterzugeben, damit sie ein breiteres Angebot besserer und kostengünstigerer Finanzprodukte und -dienstleistungen nutzen können. Um dann zum Beispiel in Form einer verbesserten persönlichen Finanzverwaltung und -beratung zu profitieren. Für sie werden bisher aufwändige Abläufe wie Vergleichsdienste oder der Wechsel zu einem anderen Produkt reibungsloser und kostengünstiger.

Nachfolgend die beiden Konzepte im Kurzüberblick.


Vorschlag zur Überarbeitung der Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2)

Die derzeitige Zahlungsdiensterichtlinie wird zur PSD3 modernisiert und eine Verordnung über Zahlungsdienstleistungen eingeführt (PSR – Payment Services Regulation). Die Ziele:

  • Zahlungsbetrug zurückdrängen (z.B. durch den betrugsbezogenen Informationsaustausch unter Zahlungsdienstleistern, Verschärfung der Kundenauthentifizierung, erweiterte Erstattungsrechte für Betrugsopfer etc.);
  • Verbraucherrechte verbessern (z.B. bei temporärer Sperrung ihrer Gelder oder hinsichtlich Gebührentransparenz);
  • Banken und Nichtbanken in Wettbewerbsbedingungen annähern;
  • das offene Bankwesen in seiner Funktionsweise optimieren;
  • die Bargeld-Verfügbarkeit steigern;
  • regulatorische Harmonisierung und verschärfte Durchsetzung.


Legislativvorschlag über einen Rahmen für den Zugang zu Finanzdaten

Die Rechte und Pflichten für den Austausch von Kundendaten im Finanzsektor über die Zahlungskonten hinaus werden klar festgehalten. Dazu gehören:

  • Das Anrecht, aber keine Verpflichtung für Kund:innen, ihre Daten an Datennutzende weiterzugeben;
  • Die Verpflichtung der Inhaber:innen von Kundendaten, diese den Datennutzenden zur Verfügung zu stellen (inklusive Einrichten der technischen Infrastruktur und Einholen der Kundenzustimmung);
  • Vollständige Kontrolle der Verbraucher:innen, wer Zugriff auf ihre Daten haben darf und wozu;
  • Normung von Daten und technischen Schnittstellen;
  • Haftungsregelungen;
  • Zusatzanreize.


Weitere Einzelheiten zu den Maßnahmenpaketen und rechtlichen Hintergründen entnehmen Sie der Website der EU Kommission oder der Pressemeldung.

https://germany.representation.ec.europa.eu/news/modernisierung-der-zahlungsdienstleistungen-und-offnung-von-finanzdienstleistungsdaten-chancen-fur-2023-06-28_de

https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_23_3543