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08/2020

Nach dem Urlaub Kontoauszüge auf Betrugsversuche checken!

So vermeiden Sie es, über Ihre Zahlungskarten Geld an Betrüger zu verlieren. 17 Cocktails an der Hotelbar hatten Sie nie? Unberechtigte Abbuchungen können Sie reklamieren. Der Verbraucherschutz ist stark. Verlieren Sie aber bitte keine Zeit.

 

Den prüfenden Blick auf die Kontobewegungen sollte sich jeder Urlauber zur Gewohnheit machen. Um sich gegen falsche Abbuchungen zu wehren, die aus einem unberechtigten Einsatz der Karte resultieren, hilft dem Kontoinhaber rasches Handeln. Durch die zeitnahe Prüfung der Kartenzahlungsbelege gegen die Online-Buchungen oder den Kontoauszug und ggf. eine sofortige Klärung mit der Bank oder Sparkasse können Sie sich absichern.


Hoffentlich hatten Sie einen schönen Urlaub? Und nun heißt es Koffer auspacken, Wäsche waschen und – ganz wichtig – Kassensturz machen. Denn zu den Souvenirs, die man lieber nicht von seiner Reise mitbringen möchte, gehören Unstimmigkeiten bei den Konto- und Kreditkartenabrechnungen. Doch was ist zu tun, wenn tatsächlich böse Überraschungen auftauchen?


Waren Sie im In- oder Ausland auf Reisen?

Wer die Belege für seine Kartentransaktionen während des Urlaubs gesammelt hat, hat soweit alles richtig gemacht. Ob Sie vor Ort bargeldlos bezahlt oder am Geldautomaten Bargeld geholt haben, die Abrechnungsbelege zu girocard und Kreditkarten sollten Sie stets aufbewahren.


Kontobewegungen zeitnah prüfen!

Direkt nach der Reise sollten Sie Ihre Kontoauszüge kontrollieren. Es dauert nur wenige Minuten, die Transaktionen im Online-Banking oder über die Banking-App einmal sorgfältig durchzuschauen. Genaues Prüfen ist angeraten, denn gerade bei kleineren Beträgen fallen die Abbuchungen manchmal nicht sofort auf.

Jedoch immer mit der Ruhe, nicht jedes Mal handelt es sich gleich um Betrug. Fehlerhafte Abbuchungen müssen nicht automatisch auf mutwilligen Missbrauch Dritter zurückzuführen sein. Es gibt auch viele andere mögliche Gründe, die sich als Irrtümer, Unvollständigkeit o.ä. aufklären lassen und am Ende zur Stornierung einer Zahlung führen können. Einige Beispiele für solche Fälle irritierender Unregelmäßigkeiten:

- Die Händlerbezeichnung auf Ihrem Kontoauszug sagt Ihnen nichts.
- Ein Betrag wurde aus Versehen doppelt abgebucht.
- Die Ware wurde nicht geliefert, obwohl Sie bezahlt hatten.
- Ein Betrag in falscher Höhe wurde abgebucht.

Stellen Sie eine Unstimmigkeit ähnlicher Art fest, verlieren Sie bitte keine Zeit. Nehmen Sie unverzüglich Kontakt zum betreffenden Händler auf sowie zu der kartenausgebenden Bank, Sparkasse oder dem Kreditkartenunternehmen. Anruf genügt!


Deshalb sollten Sie unklare Buchungen sofort melden!

In dem Fall, dass ein unberechtigter Dritter die Abbuchung ausgelöst hat, ist es für den Verbraucher entscheidend, schnell zu agieren. Die Gesetzeslage sieht vor, dass unrechtmäßige Abbuchungen grundsätzlich unverzüglich – also ohne schuldhaftes Verzögern – dem kartenausgebenden Institut bzw. dem Kreditkartenherausgeber gemeldet werden muss. Wobei zwei unterschiedlich lange Rückbuchungsfristen in unserer Bankenlandschaft existieren. Für den Kunden kann noch die früher allgemein übliche Reklamationsfrist von sechs Wochen ab Zugang der Abrechnung gelten; diese Frist haben einige Institute für sich beibehalten. Oder aber acht Wochen gelten nach der Zahlungsdiensterichtlinie ab dem Zeitpunkt der Belastung. Nun kennt nicht jeder Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen seiner Hausbank in- und auswendig, die Nachforschung nimmt Zeit in Anspruch und vielleicht hat noch dazu der Urlaub diesmal schön lang gedauert, während die fragliche Buchung gleich zum Urlaubsbeginn passierte ... so dass die Umstände nur den einen Schluss zulassen: Sie sollten zu Ihrer finanziellen Sicherheit unbedingt sämtliche Kartenabrechnungen zeitnah prüfen!

Sonderfall Lastschriftabbuchungen

Wenn Sie eine Einzugsermächtigung an das abbuchende Unternehmen erteilt haben und dann eine fehlerhafte Abbuchung feststellen – einen zu hohen Betrag oder eine mehrfache Belastung beispielsweise – haben Sie das Recht, diesen Buchungsfehler innerhalb von acht Wochen zu reklamieren. Wenn zu der Lastschrift gar keine Einzugsermächtigung vorlag, haben Sie sogar 13 Monate für die Beanstandung Zeit.


Unverzügliche Sperrung der Karte bei Missbrauch

Stellen Sie fest, dass mit Ihrer Karte oder Ihren Kartendaten missbräuchlich, von unberechtigten Dritten verfügt wurde, sperren Sie die Karte unverzüglich entweder bei der kartenausgebenden Bank oder Sparkasse oder bei dem kostenfreien, zentralen Sperr-Notruf 116 116. Halten Sie die entsprechende Bankleitzahl und Kontonummer, die IBAN oder Kartennummer bereit, dann wird Ihre Sperrung in kürzester Zeit veranlasst.


Ausländisches Bargeld sinnvoll nutzen

Geldscheine jeder Fremdwährung können Sie in deutschen Banken und Wechselstuben umtauschen. Allerdings sind Wechselkurse und Servicegebühren für den Umtausch von kleineren Beträgen möglicherweise ungünstig. Und Münzen werden prinzipiell nicht zurückgetauscht. Wohin damit?

Sie können die Fremdwährung entweder bis zur nächsten Reise in dasselbe Land aufheben, mögliche Währungsschwankungen wären dann in Kauf zu nehmen. Oder Sie können Gutes tun! Spendenboxen findet man bei Banken und Sparkassen, an jedem Flughafen und in vielen Geschäften. Per Post können Sie Ihre restliche Auslandswährung auch gezielt an die Hilfsorganisation Ihrer Wahl senden.