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Artikel 2023

05/2024

Instant Payment Verordnung mit IBAN-Abgleich.

Im Rahmen neuer EU-Regularien wird in Zukunft eine Prüfung zwischen der IBAN und den Kontoinhaberinnen und -inhabern zur Pflicht, nicht nur bei Instant Payments, sondern für alle SEPA-Transaktionen. Der Rat der Europäischen Union hat am 7. Februar 2024 eine Verordnung über Sofortzahlungen angenommen, die es ermöglicht, Geld innerhalb von zehn Sekunden in Euro zu überweisen, rund um die Uhr und nicht nur innerhalb eines Landes, sondern auch in andere EU-Mitgliedstaaten.

Nach den neuen Vorschriften müssen Sofortzahlungsdienstleistende einen Abgleich IBAN der Zahlungsempfängerin oder des Zahlungsempfängers mit dem angegebenen Namen vornehmen, um den Zahlenden vor einer Transaktion auf eventuelle Fehler oder einen möglichen Betrug aufmerksam zu machen. Diese Anforderung gilt auch für normale Überweisungen.

Die Verordnung tritt zwar erst in einigen Monaten in Kraft. Es empfiehlt sich aber bereits heute:

• Darauf zu achten, dass bei Überweisungen das Empfängerfeld korrekt ausgefüllt wird, das heißt der Name mit dem beim Institut hinterlegten Namen des Kontoinhabenden identisch ist.

• Bei Zahlungsaufforderungen oder bei der Rechnungsstellung sicherzustellen, dass der angegebene Empfängername mit dem Namen des Kontoinhabenden beim angegebenen Konto übereinstimmt.


Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier:
https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2024/02/26/council-adopts-regulation-on-instant-payments/