Überarbeitung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2).
Konstruktive Anmerkungen der Deutschen Kreditwirtschaft (DK). Die DK legt eine erste Bewertung der aus ihrer Sicht wichtigsten Punkte in diesen Legislativvorschlägen vor.
Am 28. Juni 2023 hat die Europäische Kommission zusammen mit dem geplanten „Framework for Financial Data Access (FIDA)“ ihre Legislativvorschläge zur Überarbeitung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) vorgelegt, nämlich die Entwürfe einer dritten Zahlungsdiensterichtlinie (Payment Services Directive - PSD3-E) und einer neuen EU-Zahlungsdiensteverordnung (Payment Services Regulation – PSR-E).
Die aktuelle Bewertung ist auf der Website der DK abrufbar. Den Link dazu finden Sie am Ende dieses Beitrags.
Eine weitergehende Bewertung sowie ergänzende detaillierte Änderungshinweise, auch zu gegebenenfalls weiteren Themenbereichen, werden sukzessive im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsprozesses eingebracht.