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03/2023

„Wie schütze ich mich gegen Trickdiebstahl, Ausnutzen, Manipulation?“

Was lernen wir aus dem aktuellen Hoch bei Betrugsschäden mit verlorenen / gestohlenen Karten? Die jüngste Schadensstatistik muss aufrütteln. Bitte seien Sie wachsam! Warnen Sie auch Ihre Mitmenschen! Geben Sie unsere ABC-Regel weiter!

 

Endlich wird es Frühling, endlich keine COVID-Beschränkungen mehr – Jung und Alt drängt es nach draußen. Gut möglich, dass da nun Täuschungsmanöver von Taschendieb:innen und Trickbetrüger:innen wieder leichter gelingen. Auf alle Fälle kennt diese Zunft kaum Grenzen oder Skrupel. Wozu sollten sie mit der hochgerüsteten Sicherheitstechnik ringen, wenn menschliche Schwächen Tür und Tor öffnen?


Warum ist aktuell erhöhte Vorsicht geboten?

Sind Sie Allergiker, haben Sie Heuschnupfen? Sind Sie frisch verliebt? Ihr Aufmerksamkeitsdefizit könnte auch den Späher:innen und Langfingern auffallen, die durchaus gerne arbeitsteilig auf Beutezug sind. Sie meinen, Ihre Wahrnehmung sei in Ordnung – Sie würden gleich bemerken, wenn Sie ins Visier von Kriminellen geraten? Vermutlich täuschen sich da einige – leider.

Vor dem Hintergrund der jüngsten Debitschaden-Jahresstatistik, die einen Anstieg der Fallzahlen im Bereich Verlust/Diebstahl um 62 % nachweist, lässt es sich gar nicht genug betonen: „Mir wird schon nichts passieren!“ ist genau das Denken, das den Täter:innen erfolgreich in die Hände spielt. Sei es Arglosigkeit oder Überbesorgtheit, Empathie, Ehrgeiz, Stress oder Entspannung, Liebe oder Einsamkeit – aus allen möglichen menschlichen Facetten schlagen Kriminelle buchstäblich Kapital.

Verhaltensregel Nummer Eins: Schärfen Sie Ihren inneren Alarm. Halten Sie ein gesundes Misstrauen permanent im Hinterkopf präsent! Gegen Trickdiebstahl und Social Engineering ist schon stärker gewappnet, wer mit diesem aktivierten Gefahrensensor durch den Alltag geht.


Der Handlungsbedarf gilt für jede:n Einzelne:n

Aus den gemeldeten Schadensfällen in EKS-Net lässt sich herauslesen, dass die Täter:innen immer unverfrorener vorgehen. Sogar in Krankenhäusern, Seniorenheimen, Kindergärten und anderen sozialen Einrichtungen. Deshalb der ausdrückliche Appell: Bitte helfen Sie stärker gefährdeten Mitbürger:innen, sich besser zu schützen; ob Sie in Ihrem Umfeld zum Beispiel dieses Sicherheitsthema aktiv ansprechen, ein bisschen wachsamer für andere mitdenken, oder vielleicht sogar eine Info-Aktion in Ihrem Haus anregen, beispielsweise in Form eines Vortrags oder Plakates.


Die ABC-Regel für den sicheren Umgang mit Bezahlkarten

Nur drei Tipps, aber die können ein Bollwerk sein. Wenn Sie sich unsere ABC-Regel einschärfen und am besten so oft wie möglich weitersagen.

1. A wie „absolut“: Absolute Geheimhaltung ist oberstes Gebot. Das bedeutet: Geben Sie niemals Ihre Kontozugangsdaten oder TAN‘s an andere weiter. Unter keinen Umständen, und erscheinen Ihnen die Fragestellungen auch noch so realistisch. Von Ihrem Kreditinstitut oder der Polizei stammen sie nicht, weder per E-Mail, SMS oder per Anruf. Auch die absolute Geheimhaltung der Geheimzahl ist ein Muss: Geben Sie Ihre PIN niemals weiter, weder an Menschen noch an Notizzettel, Geldbeutel, Handyspeicher oder gar in Form einer Aufschrift auf der Plastikkarte selbst. Alles absolut tabu!

2. B wie „bewusst“: Wahrnehmbar für Sie selbst die Karte (oder Smart Devices, mit denen Sie auch bezahlen) mitführen – möglichst körpernah spürbar bzw. unzugänglich verschlossen – und rund ums Terminalgeschehen höchste Aufmerksamkeit wahren, vom Zücken bis zum Zurückverstauen. Vergewissern Sie sich lieber doppelt (Gut abgeschirmt? Niemand zu nah? Karte wieder eingesteckt?).

3. C wie „call“: Rufen hilft, sogar dreifach. Erstens scheuen Sie sich bitte nicht, um Hilfe zu rufen, sollten Sie Betrug oder Diebstahl wittern. Zweitens vergewissern Sie sich im Zweifel durch Anruf bei den Ihnen bekannten Telefonnummern zu Ihrer Rückversicherung. Drittens rufen Sie unverzüglich den Sperr-Notruf 116 116 an, sollte Ihre Karte abhandengekommen sein.


Absolute Geheimhaltung leicht gemacht

Falls Ihre Motivation jetzt noch keine 100 % beträgt, um Ihre Geheimzahl mit höchster Geheimhaltungsstufe zu decken: Hier noch zwei handfeste Gründe, warum die Unsichtbarkeit Ihrer PIN absoluten Vorrang hat:

1. „Wer schreibt, der bleibt“ – auf dem Schaden sitzen!
Die PIN muss unsichtbar bleiben. Unbedingt! Jede Art von Verstoß kostet Sie im Schadensfall richtig viel Geld. Ihr Haftungsschutz erlischt, die erbeutete Summe wird Ihnen nicht ersetzt. Wenn Sie sich für rechtliche Details interessieren, beachten Sie auch den weiterführenden Beitrag in dieser Newsletter-Ausgabe.

2. Gedächtnisstützen schützen Sie einfach besser!
Aus Sorge, Ihr Gedächtnis könnte Sie partout im Stich lassen, müssen Sie nicht zwangsläufig die PIN als Notiz oder im Handy mit sich tragen. Stattdessen können Sie mit dem passenden Trick lernen, Ihrem Kopf zu trauen und die Geheimzahl zuverlässig am Terminal wiederzugeben. Weil Ihr inneres Auge die vier Ziffern „sieht“. Testen Sie es für sich selbst! Die Webseite PIN-im-Sinn zeigt Ihnen, wie’s geht.