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Im Internet "direkt" bezahlen

Bei Bezahllösungen wie Rechnung , Lastschrift, Vorkasse, Nachnahme u. ä. haben Käufer:innen und Verkäufer:innen es direkt mit ihrem kontoführenden Kreditinstitut zu tun. Sensible Daten werden online nicht an Dritte weitergegeben.

Ohne Umwege über weitere zwischengeschaltete Services durch Drittanbieter:innen greift man dabei auf bewährte Verfahren in ihrer modernsten Form zurück. Das Prinzip „Erst das Geld, dann die Ware“ - oder umgekehrt, macht dann im Grunde den wesentlichen Unterschied für Käufer:innen und Verkäufer:innen aus.

Welche direkten Bezahlmethoden für Einkäufe im Internet gibt es?

1. Rechnung

Der Kauf auf Rechnung ist für Verbraucher:innen die mit Abstand sicherste Bezahlweise! Erst wenn die Ware korrekt angekommen ist, folgt das Geld.

2. Lastschrift

Wählt man Bankeinzug oder Lastschrift als Bezahlverfahren, wird der Rechnungsbetrag direkt vom Girokonto abgebucht. Die Genehmigung dafür erteilen Kund:innen durch ein europaweit standardisiertes SEPA Mandat für nationale und internationale Zahlungen. Den Händler:innen werden die Kontodaten (IBAN) online übermittelt – jedoch niemals TAN und/oder PIN. Das Konto wird von Händler:innen gewöhnlich beim Versand der Ware belastet; mit dem Risiko eines ungedeckten Kontos und somit einer Rücklastschrift. Kund:innen können dieser Abbuchung innerhalb einer Frist widersprechen; das kontoführende Institut löst auf den Widerspruch hin eine Rücklastschrift aus.

3. Vorkasse

Die Kund:innen müssen den Rechnungsbetrag überweisen, bevor Händler:innen die Ware verschicken. Im Betrugsfall ist die Vorkasse-Überweisung schwer rückgängig zu machen.

4. Nachnahme

Die Zusteller:innen kassieren den Rechnungsbetrag bei Lieferung der Ware heute meist nicht mehr bar, sondern per Kartenlesegerät. Die Bestellung wird an die Käufer:innen ausgehändigt. Diese bezahlen jedoch unter Umständen, ohne vorher den Paketinhalt überprüfen zu können. Auch die zusätzliche Nachnahmegebühr und Anwesenheitspflicht sind wenig attraktiv.

5. Kreditkarte

Im Gegensatz zur Debitkarte werden Kreditkartentransaktionen den Karteninhaber:innen erst verzögert in Rechnung gestellt. Sie ermöglichen Zahlungen und Bargeldbezug genau wie Debitkarten, wobei allerdings der Ausgleich durch die Karteninhaber:innen durch Lastschrift auf dem von ihm angegebenen Zahlungsverkehrskonto oder durch Überweisung auf den vom Kartenausgebenden angegebenes Zahlungsverkehrskonto erfolgt. Es gibt von Banken und anderen Zahlungsdienstleistern ausgegebene Kreditkarten in verschiedenen Kreditkartensystemen und mit unterschiedlichen Abrechnungsmodi.

In Deutschland sind Kreditkarten mit den Marken Mastercard, Visa und American Express und mit monatlicher Abrechnung und Belastung per Lastschrift am weitesten verbreitet. Diese Variante wird im Fachjargon auch Charge Kreditkarte genannt. Eine weitere Form der Kreditkartenzahlung sind PrePaid-Kredikarten. Sie ermöglichen eine Limitierung,  Ausgaben sind damit bis zu dem Maximalbetrag, der zuvor eingezahlt wurde, möglich.

Die Kreditkartenzahlung ist beliebt beim Online-Shopping. Die Zahlung wird durch die Eingabe der Kartendaten – Kreditkartengesellschaft, Kreditkartennummer und Kartenprüfnummer (KPN, siehe Kartenrückseite) – freigegeben und über das 3D Secure! Verfahren authentisiert. Die Kartenprüfnummer ist regelmäßig erneut einzugeben.

 

Ausführliche Informationen zu Debit-/Kreditkarten finden Sie im Artikel "Bezahlen im Handel – Debit-/Kreditkarten"

 

3D-Secure
Verbraucher:innen begegnet 3D-Secure unter Bezeichnungen wie „Verified by Visa“ oder „Mastercard Identity Check“ (früher „Mastercard Securecode“). Dahinter verbirgt sich der aktuell höchste Sicherheitsstandard bei der Online-Kartenzahlung – ein Service Ihrer Bank bzw. Sparkasse und Ihrer Herausgeber:innen von Kreditkarten – und ein weltweit eingesetztes Programm bei Online-Händler:innen.
Durch die europäische Zahlungsdiensterichtlinie „PSD2“ sind Händler:innen und Zahlungsdienstleister:innen zur sogenannten „Starken Kundenauthentifizierung“ bei Online-Zahlungen verpflichtet. Bis auf vom Gesetzgeber definierte Ausnahmen müssen Herausgeber:innen von Karten zum Schutz vor Missbrauch sicherstellen, dass bei der Authentifizierung zwei von drei Faktoren erfüllt werden: Besitz (z. B. Karte, Handy), Wissen (z. B. PIN) oder Inhärenz wie etwa biometrische Eigenschaften (z. B. Fingerabdruck).

Mehr zu 3D-Secure lesen Sie in unserem Newsletter-Artikel: Jetzt-3d-secure-fuer-ihre-kreditkarte-freischalten."

 

6. Debitkarte mit giropay

giropay ist das gemeinsame Online-Bezahlverfahren der deutschen Banken und Sparkassen. Es steht jedem zur Verfügung, der ein Girokonto hat und Online-Banking nutzt.  Mit giropay kann man in angeschlossenen deutschen Online-Shops bezahlen und auch Geld an Privatpersonen überweisen, z. B. per Smartphone.
Übrigens: Die Zahldienste paydirekt, Kwitt und giropay wurden unter der Marke giropay zusammengeführt. Kund:innen können das giropay Bezahlverfahren auch bei Händler:innen nutzen, die paydirekt ermöglicht hatten.

Wie wird gezahlt?
Entweder man zahlt direkt online vom Girokonto, ohne Registrierung über das Online-Banking. Oder Sie registrieren sich zunächst und bezahlen dann mit Benutzername und Passwort.

Mehr dazu auf giropay.de
 

7. Guthabenkarten

Im Handel sind Guthabenkarten auch ohne Bankkonto oder Kreditkarte zu erwerben, die dann bei spezifischen Einzelanbieter:innen oder einer ganzen Riege von Webshops, beispielsweise in der Gaming Industrie, zur Online-Bezahlung dienen. Sie enthalten in der Regel vorgefertigte Beträge und werden über einen Zifferncode online eingelöst. Der Konsum ist limitiert. Allerdings bleiben kleine Restbeträge oftmals ungenutzt stehen oder verleiten zu Anschlusskäufen.