Häufige Fragen rund ums Sperren
Zu Beginn werden Sie gebeten, Ihr Anliegen einzuordnen: Was möchten Sie sperren lassen? Wo sind Sie Kunde oder Kundin?
Ihnen werden per Computer fünf Möglichkeiten zur Auswahl angeboten. Die passende Ziffer geben Sie auf Ihrer Tastatur ein.
- Ziffer 1. Sparkassen-Kunde
- Ziffer 2. Bank-Kunde
- Ziffer 3. Unterschiedliche Medien oder SIM-Karten
- Ziffer 4. Identitätsfunktion des E-Personalausweises
- Ziffer 9. Englischsprachiger Service / Service in English.
Statt der Ziffer 5 bitte die Ziffer 9 eintippen. So vermeiden wir Verwechslungen.
To ensure service in English please press number 9.
Nach dieser Einordnung werden Sie zu ein:em Servicemitarbeiter:in oder einer digitalen Sprachassistenz weitergeleitet. Nun können Sie die nötigen Sperrungen veranlassen. Ihr/e Ansprechpartner/in erklärt Ihnen zu Beginn den Ablauf. Sie werden automatisch mit allen Kooperationspartnern verbunden.
Eine Sperrung nach der anderen erfolgt, und Sie bleiben einfach so lange in der Leitung, bis alles Nötige gesperrt ist. Sollte die Verbindung doch einmal unterbrechen, rufen Sie einfach wieder beim Sperr-Notruf 116 116 an. Zu Ihrer Sicherheit wird Ihr Anruf aufgezeichnet.
Die Ansprechpartner:innen beim Sperr-Notruf 116 116 organisieren mit Ihnen die Sperrung der folgenden Karten, Ausweise oder Accounts:
- girocard (ehemals „EC-Karte“, Bankkarte)
- Kreditkarten (z. B. Mastercard, Visa)
- E-Personalausweis
- Online-Banking
- Telebanking
- SIM-Karten
- Mitarbeiterausweise
- Elektronische Signaturen
Bitte beachten Sie: Falls eine Partnerkarte zu Ihrem Girokonto besteht, wird diese ebenfalls automatisch gesperrt. Nur eine von beiden Karten zu sperren, ist über den Sperr-Notruf nicht möglich; dafür kontaktieren Sie bitte Ihr kartenausgebendes Institut direkt.
Bei Herausgebenden, die sich dem Sperr-Notruf 116 116 nicht angeschlossen haben, zum Beispiel Kundenkarten mit Zahlungsfunktion aus dem Einzel- oder Großhandel oder geldwerte Bonuskarten, melden Sie den Verlust bitte direkt bei den jeweiligen Anbietenden.
Wir sind nur für elektronisch sperrbare Medien im Einsatz, dennoch hilft Ihnen vielleicht der Hinweis: Wenn Ihr Reisepass weg ist, müssen Sie ihn neu beim Bürgeramt beantragen. Auch die verschwundene Versichertenkarte Ihrer Krankenkasse lassen Sie von Ihrer Krankenversicherung ersetzen.
Unternehmen und Institutionen, die sich unserem zentralen Verbraucherservice anschließen möchten, sind natürlich stets willkommen. Hier entlang bitte!
- girocard: IBAN oder Kontonummer und Bankleitzahl (BLZ)
- Kreditkarte: Namen des Kartenherausgebenden oder alternativ die Bankleitzahl
- Online Banking: IBAN oder Kontonummer und Bankleitzahl (BLZ)
- E-Personalausweis: Sperrkennwort
- SIM-Karten: Mobilfunknummer
Der Service des Sperr-Notrufs ist kostenlos für Sie. Auch Ihr Anruf bei der 116 116 ist gebührenfrei aus dem deutschen Festnetz. Aus dem Mobilfunknetz und aus dem Ausland können Gebühren anfallen. Ihr Geldinstitut kann für die Sperrung und Ausstellung einer neuen Zahlungskarte Gebühren erheben. Details dazu finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB des Instituts.
Auch für die Sperrung von SIM-Karten, E-Personalausweisen oder elektronischen Ausweisen von Mitarbeiter:innen fallen keine Kosten beim Sperr-Notruf an. Für die Neu-Ausstellung erheben die jeweiligen Herausgebenden jedoch in der Regel Gebühren.
Sie können hier in unserer Kooperationspartner-Suche nachschauen, ob Ihr kartenausgebendes Institut oder SIM-Kartenanbieter dem Sperr-Notruf angeschlossen ist.
Die 116 116 hat der Sperr-Notruf in einem aufwändigen Verfahren von der deutschen Bundesnetzagentur zugesprochen bekommen – unter hohen Sicherheitsauflagen zugunsten des Verbraucherschutzes. Für die Einhaltung dieser Auflagen trägt der Sperr-Notruf e.V. die Verantwortung.
Smartphone verschwunden – digitale Karte sperren
- Nutzen Sie Bezahldienste (z.B. Apple Pay, Google Pay, Samsung Pay, Paypal) mit Ihrem Smartphone?
a. Nehmen Sie Kontakt mit Ihrem Bezahldienste-Anbietenden auf.
b. Melden Sie sich bei Ihrer kartenausgebenden Bank oder Sparkasse. Teilen Sie dort nicht nur den Verlust Ihres Smartphones mit Zahlungsfunktion mit, sondern auch die Maßnahmen bei Ihrem Bezahldienste-Anbieter.
Beide Schritte (a) und (b) sind unbedingt notwendig. Denn beide zusammen verhindern wirksam Betrugsversuche. Außerdem können Sie so mit Ihrem Anbietenden besprechen, wie Sie zum Beispiel weiterhin mit Ihrer Zahlungskarte im Portemonnaie zahlen können, wenn nur das Handy abhandengekommen ist. - Nutzen Sie ausschließlich Zahlungskarten (girocard, Mastercard, VISA) mit dem Smartphone?
Dann müssen Sie diese digital hinterlegten Karten unverzüglich beim kartenausgebenden Institut sperren lassen. Auch über den Sperr-Notruf 116 116 kann die Sperrung erfolgen. Achtung: In diesem Fall erfolgt bei vielen Instituten eine Sperre aller Karten, da einige Institute nicht zwischen digitaler und physischer Karte unterscheiden.
Schützen Sie auch Ihr Handy mit allen Ihren persönlichen Daten!
Übrigens: Über den Sperr-Notruf können Sie auch die SIM-Karte Ihres Smartphones sperren lassen; ob Ihr Mobilfunkanbieter dem Sperr-Notruf angeschlossen ist, erfahren Sie hier:
Kooperationspartner / Anbietenden finden
Die Sperrung der SIM-Karte ist sinnvoll, damit Diebe nicht mit Ihrem Handy telefonieren können.
Hier beim Sperr-Notruf können Sie erst einmal die SIM-Karte sperren lassen. Wenn Diebe Ihr Passwortschutz geknackt haben, aber die SIM-Karte gesperrt wurde, können sie nichts mehr damit anfangen.
Um die digital hinterlegten Zahlungskarten (girocard, Mastercard, VISA) und die Bezahldienste auf Ihrem verschwundenen Smartphone vor Dieben zu schützen, machen Sie unbedingt diese beiden Schritte, und das so schnell wie möglich:
- Nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Bezahldienste-Anbietenden auf (z.B. Apple Pay, Google Pay, Samsung Pay).
- Melden Sie sich bei Ihrer kartenausgebenden Bank oder Sparkasse. Teilen Sie dort nicht nur den Verlust Ihres Smartphones mit Zahlungsfunktion mit, sondern auch die Maßnahmen bei Ihrem Bezahldienste-Anbietenden. So vermeiden Sie möglicherweise einen unnötigen Austausch Ihrer physischen Zahlungskarte, wenn nur das Handy abhandengekommen ist.
Beide Schritte sind unerlässlich, einer allein verhindert nicht die jeweils andere Option für Betrugsversuche.
Wissenswertes zur 116 116
Von der Rufnummer 116 116 finden grundsätzlich keine Anrufe statt! Das sind Fake-Anrufe von Betrüger:innen! Lassen Sie sich bitte nicht darauf ein, legen Sie sofort wieder auf.
Es sind Kriminelle, die die Display-Anzeige Ihres Telefons manipulieren, um sich als Mitarbeiter:in des Sperr-Notrufs, der Finanzaufsicht o. ä. auszugeben und auf diesem Weg an persönliche Daten von Ihnen zu gelangen. Dabei schrecken sie vor keiner Gemeinheit zurück, um Sie unter Druck zu setzen. Egal, wie dramatisch der Anruf inszeniert wird: Bitte lassen Sie sich nicht unter Druck setzen, sondern brechen Sie das Gespräch ab. Wenn Sie bei einem Anruf nur den kleinsten Zweifel haben, wenden Sie sich auf alle Fälle zur Überprüfung an Ihre Bank oder Sparkasse.
Der Sperr-Notruf wird niemals per Telefon, SMS oder E-Mail persönliche Daten von Ihnen erfragen – oder Sie auffordern Daten wie IBAN, PIN, TAN oder Kreditkarteninformationen preiszugeben oder auf einer Internetseite einzugeben.
Sie finden sie im Online-Banking und auf Ihren Kontoauszügen. Ihr deutscher IBAN-Code beginnt mit DE, gefolgt von 20 Ziffern.
Nein, das ist nicht nötig.
Nein. Der Service des Sperr-Notrufs ist kostenlos. Auch Ihr Anruf bei der 116 116 ist gebührenfrei aus dem deutschen Festnetz. Aus dem Mobilfunknetz und aus dem Ausland können Gebühren anfallen.
Ihr Schutz geht hier absolut vor. Eine Direktsperrung über die Webseite wäre mit Risiken verbunden, die wir nicht übernehmen können. Gründe dafür sind zum Beispiel die Technik von Webseiten generell und die Vielzahl unserer angebundenen Finanzinstitute. Bei Mobilen Apps ist die Sicherheitstechnik übrigens eine ganz andere.
Wenn nicht nur Ihre girocard oder Kreditkarte abhandengekommen ist, sondern auch Ihr Passwortverzeichnis in der Tasche war, sollten Sie bei den Online-Diensten und Einkaufswebseiten, die Ihre Bankdaten hinterlegt haben, das Passwort ändern oder das Konto sperren.
Wenden Sie sich hierzu bitte an das kartenausgebende Institut. Falls Ihre Karte bei der Polizei über KUNO gesperrt wurde, müssen Sie auch bei dieser Polizeidienststelle Bescheid geben, wenn Ihre Karte wiederaufgetaucht ist; ansonsten würde nämlich Ihre Anzeige weiterverfolgt. Je nach Bundesland ist die KUNO-Sperrung entweder vor Ort bei der örtlichen Polizeiwache zu löschen, oder Sie können das selbst online erledigen. Wenn diese Möglichkeit in Ihrem Bundesland besteht, können Sie auf der KUNO-Webseite nach Ihrem persönlichen Login die KUNO-Sperrung selbst aufheben.
Dann wenden Sie sich so schnell wie möglich an Ihre Bank oder Sparkasse. Dort wird man die Buchungen prüfen und, wenn möglich, rückgängig machen.
Leider nicht. Von Land zu Land gibt es Unterschiede. Welche Landesvorwahl für Deutschland funktioniert, hängt immer von der Frage ab, von wo aus Sie anrufen. Hier finden Sie eine Liste der Auslandsvorwahlen.
Sie nehmen einfach direkt mit Ihrem kartenausgebenden Institut Kontakt auf. Es ist berechtigt, Rechercheanfragen beim Sperr-Notruf 116 116 e. V. zu beauftragen und kann Ihnen danach Auskunft erteilen.
Ihre Fragen und Anregungen rund um das Thema Kartenbetrug und digitalen Identitätsdiebstahl oder den Sperr-Notruf 116 116 e. V. können Sie gern per E-Mail an info@sperr-notruf.de richten.