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Vorsicht vor Langfinger

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„Wie schütze ich mich gegen Trickdiebstahl, Ausnutzen, Manipulation?“

Was lernen wir aus dem aktuellen Hoch bei Betrugsschäden mit verlorenen / gestohlenen Karten? Die jüngste Schadensstat ...

Bei Kartenverlust – Sperrung veranlassen und Anzeige erstatten

Erstatten Sie bei Diebstahl bitte unbedingt Anzeige bei der Polizei. Eine Sperrung des SEPA-Lastschriftverfahrens ist ebenfalls notwendig. Unser 5-Punkte-Plan hilft Ihnen weiter.

Was ist zu tun?

  1. Sobald Sie den Diebstahl bemerken, lassen Sie bitte sofort alle Karten sperren.
  2. Bitte denken Sie auch an die Sperrung der digitalen Karte im Smartphone.
  3. Schnell und unkompliziert geht das über den Sperr-Notruf 116 116.
  4. Erstatten Sie zeitnah Anzeige bei der Polizei. Notieren Sie sich den Zeitpunkt der Anzeige und den Namen der Beamtin / des Beamten, die / der die Anzeige aufnimmt. Sofern Sie eine Bescheinigung der Anzeigenerstattung erhalten, bewahren Sie diese gut auf.
  5. Das SEPA-Lastschrift-Verfahren ebenfalls sperren.

 

Das Sperren der SEPA Lastschrift ist notwendig!

Zahlverfahren des Handels: SEPA Lastschrift bzw. ELV
Beim ELV (elektronischen Lastschriftverfahren) handelt es sich um ein bargeldloses Zahlverfahren des Handels auf der Basis der elektronisch lesbaren Kontoinformation einer Debitkarte zur Erstellung einer Lastschrift. Kund:innen erteilen mit der Unterschrift den Händler:innen eine einmalige Einzugsermächtigung, das sogenannte SEPA-Mandat, den Betrag von seinem/ihrem Konto per Lastschrift einzuziehen.

Damit (Handels-) Unternehmen Zahlungen mittels SEPA Lastschrift mit gestohlenen oder verlorenen Karten ablehnen können, bedarf es neben der Kartensperrung einer zusätzlichen Sperrung der SEPA Lastschrift.

Im Rahmen der Erstattung einer Anzeige, bieten die Polizeibehörden bei den örtlichen Polizeidienststellen in Deutschland auf Wunsch des Anzeigenstellers die zusätzliche Erfassung einer sog. „KUNO-Meldung“ an. Hierzu werden die KUNO-relevanten Kontodaten (IBAN und wenn bekannt Kartenfolgenummer) aufgenommen und an die zentrale Meldestelle des EHI übermittelt. Von dort aus werden die Daten umgehend den registrierten KUNO-Empfänger:innen zur Verfügung gestellt. So kann ein weiterer Missbrauch verhindert werden!

KUNO - Kriminalitätsbekämpfung im unbaren Zahlungsverkehr unter Nutzung nichtpolizeilicher Organisationen - ist ein Projekt des EHI Retail Institutes in Kooperation mit der deutschen Polizei und dem Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE). KUNO ist ein freiwilliges System der Polizeibehörden und der Wirtschaft, mit dem Ziel, Betrugsfälle im kartengestützten Zahlungsverkehr zu reduzieren.