Kartensperrung: So funktioniert’s
Nach einem Kartenverlust gilt es schnell zu handeln und so das Konto zu schützen und digitalen Identitätsdiebstahl zu verhindern. Unsere Schritt-für-Schritt-Anleitung zeigt Ihnen, was als Nächstes zu tun ist.

Wie kann ich sperren?
- Per Anruf über den Sperr-Notruf 116 116
- Per Fax
- Per App sind die meisten girocards direkt sperrbar; hier können Sie die App herunterladen:
Was benötige ich für eine Kartensperrung?
- girocard: Kontonummer und Bankleitzahl (BLZ) – oder IBAN
- Kreditkarte: Namen des Kartenherausgebers (Kartenausgebendes Institut oder Unternehmen)
- Online-Banking: Kontonummer und Bankleitzahl (BLZ) – oder IBAN
- E-Personalausweis: Sperr-Kennwort
- SIM-Karten: Mobilfunknummer
Wie sperre ich aus dem Ausland?
Mit der entsprechenden Auslandsvorwahl, meist +49 116 116, ist eine Kartensperrung per Anruf möglich. Alternativ oder falls keine Verbindung zustande kommt, funktioniert auch die +49 30 4050 4050. Hier geht’s zur vollständigen Liste der Auslandsvorwahlen (PDF)(externer Link, öffnet in neuem Tab).
Was kostet eine Sperre?
Der Anruf bei der 116 116 ist aus dem deutschen Festnetz kostenlos. Findet der Anruf aus dem Mobilfunknetz oder aus dem Ausland statt, können Gebühren anfallen. Für die Sperrung und Ausstellung einer neuen Zahlungskarte kann Ihr kartenausgebendes Institut Gebühren erheben. Details stehen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihres Instituts.
Weitere Informationen rund um das Thema Kartensperrung: https://www.sperr-notruf.de/faq(externer Link, öffnet in neuem Tab)
Wie kann ich eine Anzeige aufgeben?
Anzeige erstatten Sie nach der Kartensperrung ganz einfach online(externer Link, öffnet in neuem Tab), vor Ort auf der örtlichen Polizeidienststelle, per Telefon oder schriftlich per Post.
Warum sollte ich nach einem Kartendiebstahl Anzeige erstatten?
Bei Diebstahl sollte immer eine Anzeige bei der Polizei erstattet werden, um polizeiliche Ermittlungen einzuleiten, Täterinnen und Täter zur Rechenschaft zu ziehen und zukünftige Straftaten zu verhindern. Der polizeiliche Nachweis ist meist erforderlich, um gestohlene Dokumente zu ersetzen und gegenüber Bank bzw. Sparkasse oder Versicherung als Beleg zu dienen.
Welche Informationen sollte ich mir von der Anzeigenerstattung notieren?
- Name des Polizeireviers
- Name des Beamten oder der Beamtin, der oder die die Anzeige aufnimmt
- Datum und Uhrzeit der Anzeigenerstattung
Bewahren Sie alle Bescheinigungen der Polizei sicher auf, falls Sie diese nochmals benötigen.
Was ist das elektronische Lastschriftverfahren (ELV)?
Beim ELV bzw. SEPA-Lastschrift handelt es sich um ein bargeldloses Zahlverfahren des Handels auf der Basis der elektronisch lesbaren Kontoinformation einer Debitkarte zur Erstellung einer Lastschrift. Kundinnen und Kunden erteilen mit ihrer Unterschrift Händlerinnen und Händlern eine einmalige Einzugsermächtigung – das sogenannte SEPA-Mandat – den Betrag von Ihrem Konto per Lastschrift einzuziehen.
Warum sollte ich das ELV bei Kartendiebstahl sperren lassen?
Wenn die girocard gestohlen wurde, besteht ein zusätzliches Risiko: Kriminelle könnten versuchen, mit dieser einzukaufen und die Zahlung per gefälschter Unterschrift zu bestätigen. Um sich vor diesem Risiko zu schützen, sollten Betroffene nicht nur die Kartensperrung einleiten, sondern auch bei der Polizei eine sogenannte KUNO-Meldung veranlassen.
Was ist KUNO?
KUNO steht für „Kriminalitätsbekämpfung im unbaren Zahlungsverkehr unter Nutzung nichtpolizeilicher Organisationen“. Es ist ein freiwilliges System der Polizeibehörden und der Wirtschaft zur Betrugsbekämpfung. Mehr erfahren Sie auf der Website von KUNO(externer Link, öffnet in neuem Tab).
Wie funktioniert KUNO?
- Die Polizei nimmt die Kontodaten auf
- Diese werden an eine zentrale Meldestelle übermittelt.
- Registrierte Unternehmen werden informiert und können Zahlungen per SEPA-Lastschrift mit der gestohlenen Karte ablehnen.
Was benötige ich für eine KUNO-Sperrung?
IBAN (oder BLZ und Kontonummer) sowie die Kartenfolgenummer (wenn bekannt). Wichtig: Nur girocards können bei KUNO gesperrt werden. Die KUNO-Meldung ergänzt die Kartensperrung und schützt Sie vor Missbrauch im Lastschriftverfahren.