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04/2022

Countdown zur Barrierefreiheit im Banking

Auf welche Lage trifft das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz bei Banken und Sparkassen? Vor zehn Jahren gab es noch öfter Treppen vor Geldautomaten. Rampen und Audiobuchsen sind aber nicht genug. Wieviel Update zur Inklusion und Teilhabe steckt in den neuen Verpflichtungen?

 

Sie sehen auch ohne Brille gut? Glückwunsch! Für Menschen, die etwas mehr Hilfe brauchen, können mitunter auch Bankgeschäfte eine Herausforderung sein. Systematische Abhilfe soll jetzt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) schaffen, das schon in ein paar Wochen zur endgültigen Verabschiedung gelangt. Es nimmt explizit Geldautomaten und Zahlungsterminals sowie deren Hard- und Software in die Pflicht.


Alle reden von Kundennähe – hier gibt’s viel zu tun!

Vielleicht prallt die EU-weite Richtlinie zuerst auf so manche Schranken im Kopf. Barrierefreiheit betrifft nicht nur die acht Millionen Menschen, die allein in Deutschland als schwerbehindert offiziell anerkannt sind, sondern zusätzlich eine weitaus größere Gruppe: Menschen mit sog. „funktionaler Einschränkung“ aufgrund ihres Alters oder, als vorrübergehende Phase, aufgrund von Schwangerschaft, Verletzung, Krankheit. Nicht zu vergessen die Personen mit leichteren Behinderungen oder nicht erfasster, aber faktischer Schwerbehinderung. Aus der Wirtschaftsperspektive betrachtet, ergibt sich rechnerisch allerdings nicht nur ein Kostenfaktor, sondern auch ein gigantischer Markt für deutsche Banken und Sparkassen, um sich im Wettbewerb positiv auszuzeichnen.


Aktuelles Highlight barrierefreie Karte

Die barrierefreie Karte für Blinde und Sehbehinderte kommt. Mastercard hat die geplante Einführung vor Kurzem bekannt gegeben. Damit reagiert das Unternehmen tatsächlich auf ganz normale Verbraucherbedürfnisse: Wissen, welche Zahlungskarte man gezückt hat, und sie richtig herum einsetzen. Der Trick an der „Touch Card“ sind tastbare Kerben. Am runden Einschnitt ist die Kreditkarte zu erkennen, am quadratischen Einschnitt die Debitkarte und an der Dreiecksform die Prepaidkarten. Kleine Kerben machen also bald schon einen ziemlich großen Unterschied für rund eine halbe Million Sehbehinderte und etwa 77.000 Blinde in Deutschland.


Welche Ziele hat das Gesetz zur Stärkung der Barrierefreiheit?

Das BFSG verpflichtet Unternehmen und Organisationen, die Barrierefreiheit ihrer Produkte und Dienstleistungen, letztere vorrangig digital, sicherzustellen. Die Initiative verfolgt im Wesentlichen zwei Ziele: Aufgrund des demografischen Wandels in Europa soll eine wachsende Zahl von Menschen mit Beeinträchtigungen mehr Teilhabe erfahren. Und die Vereinheitlichung von Binnenmarkt-Standards, auf die künftig EU-weit für die Bürger:innen Verlass sein soll – beispielsweise bei der Nutzung digitaler Dienstleistungen; denn noch gibt es in den einzelnen Mitgliedsstaaten unterschiedliche, teils auch widersprüchliche Anforderungen.


Der BFSG Zeitplan: Chronik einer angekündigten Generalüberholung

Geldautomaten und Bankdienstleistungen unterliegen ausdrücklich dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, das der Deutsche Bundestag letztes Jahr verabschiedet hat. Derzeit werden noch die Definitionen konkreter Anforderungen von verschiedenen Bundesministerien erarbeitet; schon in diesem Sommer wird der Bundesrat diesen Anforderungskatalog als letzten Schritt freigeben. Dann beginnt die rund dreijährige Übergangsfrist, um die barrierefreie Gestaltung von Produkten und Dienstleistungen umzusetzen. Bis zum 28. Juni 2025 muss auch die Finanzbranche ihre Anpassungen abgeschlossen haben. Mit Ausnahme von SB-Terminals, für die eine 15-jährige Übergangsfrist bis 2040 gilt.

Wie barrierefrei ist das Banking schon heute?

Die Bankenwirtschaft hat bereits eine Vielzahl von barrierefreien Produkten und Dienstleistungen eingeführt, um ihre Kundschaft vollständig abzuholen. Die überwiegende Anzahl der Automaten ist heute stufenlos zugänglich. Design und Verankerung können berücksichtigen, wie hoch ihre Bedienelemente angebracht sind und in welcher Position. Außerdem steigt in Filialen die Zahl von SB-Terminals mit alternativen Interaktionsmöglichkeiten zur Bildschirmansicht, über Elemente zum Ertasten bzw. Orientieren oder zum Hören. Beispielsweise kann über Kopfhörerbuchsen an Geldautomaten eine Audio-Anleitung verfügbar gemacht werden.
Im digitalen Bereich existieren noch mehr Möglichkeiten für eine vereinfachte oder sogar bedürfnisgerecht anpassbare Bedienbarkeit. Im Online- und Mobile-Banking werden Designs produziert, mit denen sich die Kund:innen leicht zurechtfinden. Einfache Menüs, intuitive Orientierung, leichte Navigation und gezielte Optimierung der Lesbarkeit – bis hin zur Option, die individuelle Schriftgröße einzustellen – gewährleisten, dass die wesentlichen Funktionalitäten schnell aufzurufen sind. Auch sogenannte Screenreader (Vorlese-Software) sollen problemlos die Inhalte wiedergeben können. Die Texte selbst beinhalten zusätzlichen Anpassungsspielraum bei der Art der Formulierung. Eine einfachere Sprache zu finden, ist allerdings nicht nur wegen der komplexen Inhalte im Banking schwierig. Oft sind Begrifflichkeiten vorgegeben und Ausdrucksweisen gesetzlich geregelt. Auch wenn zum Beispiel fast alle „Dispo“ sagen, haben Banken und Sparkassen „geduldete Kontoüberziehung“ zu schreiben.


Barrierefreiheit bedeutet auch mehr Schutz vor Betrug

Ältere und eingeschränkte Menschen sind stärker gefährdet, betrogen zu werden. Die BFSG-Maßnahmen werden auch zu ihrem vermehrten Schutz beitragen. Ein Ansatz ist beispielsweise die Vermittlung komplizierter Inhalte: Gehörlose haben, da ihr kindlicher Spracherwerb anders verläuft, häufig Schwierigkeiten mit Finanzthemen – sie zu erfassen, zu verstehen und sich darüber auszutauschen, um sie letztlich realistisch einschätzen zu können. Informative Videos in Gebärdensprache sind hier ein wertvoller Schritt in Richtung Sicherheit, Video-Chat-Möglichkeiten wären ein weiterer; ebenso kostenlos nutzbare Hotlines, die in Gebärdensprache über einen Telefon-Dolmetschdienst zu erreichen sind. Dessen Machbarkeit – trotz datensensibler und finanzieller Gesprächsthemen – beweist bereits die Deutsche Rentenversicherung, indem sie Dolmetscher:innen zur Verfügung stellt.


Betroffenenverbände sprechen von viel Luft nach oben

So sehr die Umsetzung des BFSG grundsätzlich zu begrüßen ist, weisen Behindertenvertretungen doch auch auf Inkonsequenzen in den Regelungen hin – mit anderen Worten, auf positive Potenziale für Banken und Sparkassen. Drei exemplarische Hinweise:

  • Produkte und Dienstleistungen ohne Barrierefreiheit, die noch kurz vor Fristablauf auf den Markt gebracht werden, dürften theoretisch teils bis 2030, teils 2040 unverändert weiterbestehen.
  • Die Regelungen zu Bankdienstleistungen sind beschränkt auf Privatpersonen, für Geschäftskunden Erforderliches wird nicht berücksichtigt. Beispielsweise stünde blinden Unternehmer:innen oder sehbehinderten Unternehmer:innen für ihr Geschäftskonto kein barrierefreies Online-Banking zur Verfügung.
  • Die weit verbreiteten Touchscreens von Zahlungsterminals und Geldautomaten sind keine Lösung für Sehbehinderte; hilfreich sind fühlbare Tastaturen, am besten mit zusätzlicher Braille-Schrift.

Quellen:

https://www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de/DE/Fachwissen/Produkte-und-Dienstleistungen/Barrierefreiheitsstaerkungsgesetz/barrierefreiheitsstaerkungsgesetz_node.html

https://bankenverband.de/blog/barrierefreiheit-im-banking/

https://paymentandbanking.com/bei-der-inklusion-ist-im-finanzbereich-noch-viel-luft-nach-oben/