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10/2021

Das neue Gesetz zur Barrierefreiheit betrifft auch das Banking!

Der Deutsche Bundestag macht den Weg frei für ein nationales „Barrierefreiheitsstärkungsgesetz". Mit diesem Gesetz werden Unternehmen und andere Organisationen dazu verpflichtet, ihre Produkte sowie Dienstleistungen den Verbrauchern barrierefrei anzubieten.

 

Was heißt eigentlich Barrierefreiheit?

Viele Menschen denken bei Barrierefreiheit zuerst einmal an breite Türen, Rampen für Rollstühle und Parkplätze für Behinderte. Barrierefreiheit steht jedoch für mehr. Es geht auch um die Gestaltung von Produkten und Dienstleistungen, so dass dies für alle Menschen ohne fremde Hilfe nutzbar sind. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) fördert die gleichberechtigte und diskriminierungsfreie Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, Einschränkungen und von älteren Menschen.

Ein neues Gesetz

Der Deutsche Bundestag hat den Weg frei gemacht für ein nationales „Barrierefreiheitsstärkungsgesetz". Das Gesetz wird Unternehmen und andere Organisationen dazu verpflichten, ihre Produkte sowie Dienstleistungen den Verbrauchern künftig barrierefrei anzubieten. Die konkreten technischen Vorgaben sind noch offen, doch die deutschen Banken und Sparkassen haben das Thema schon lange auf dem Schirm: Barrierefreiheit ist längst kein Nischenthema mehr, sondern vielmehr in der Mitte der Gesellschaft angekommen.

Der Bedarf ist groß

Acht Millionen Menschen, also etwa zehn Prozent der Bevölkerung, haben in Deutschland eine schwere Beeinträchtigung. Beispielsweise hat jeder vierte Deutsche über 64 Jahre aufgrund einer körperlichen oder sinnlichen Behinderung, wie Blindheit oder Gehörlosigkeit, einen Schwerbehindertenstatus. Auch durch den demographischen Wandel wird das Thema Barrierefreiheit in den kommenden Jahren noch mehr an Relevanz gewinnen.

Barrierefreiheit – für die Deutsche Kreditwirtschaft kein Neuland

Die Deutschen Banken und Sparkassen bieten bereits heute zahlreiche barrierefreie Produkte und Dienstleistungen an. Viele Selbstbedienungsterminals sind mit Angeboten für Menschen mit Sinnesbehinderung ausgerüstet, wie etwa akustische Sprachausgabe oder Elemente zum Ertasten bzw. Orientieren durch weitere Bedienungsmöglichkeiten, die essenziell sind, wenn es um Seh- und Höreinschränkungen geht. Auch im Online- und Mobilbanking gibt es Erleichterungen, wie zum Beispiel kontrastreiche und damit besser erkennbare Darstellungen, gut lesbare Schriften sowie eine verständliche und einfache Navigation und Menüführung. Auch die Webseiten des Sperrnotrufs 116 116 und von kartensicherheit.de überzeugen bereits mit barrierefreien Angeboten. So können beispielsweise Menschen, die nicht telefonieren können, ihre Sperrung per Fax durchführen.

Alle profitieren von barrierefreien Angeboten

Laut Bankenverband befürworten private Banken, dass künftig klare und einheitliche Standards für barrierefreie Produkte und Dienstleistungen gelten sollen. Damit ist nicht nur den Betroffenen geholfen, sondern auch den Unternehmen, die sich damit auf gleiche, marktgängige Standards berufen können. Barrierefreiheit bedeutet Teilhabe für Menschen mit Behinderungen und Einschränkungen und trägt somit dazu bei, Hürden in der Kommunikation mit dem Kunden abzubauen.

Quelle:

https://bankenverband.de/blog/barrierefreiheit-im-banking/