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12/2018

Sicherheitslücke Mensch

Die häufigsten Denkfehler im sicheren Umgang mit Zahlungskarten.

Irren ist menschlich, auch im Gebrauch von Zahlungskarten. Besser, Sie kennen die Irrtümer und können entsprechend reagieren! Testen Sie sich hier selbst.

Ihre Zahlungskarte ist sicher – Ihr Verhalten im Umgang mit der Karte möglicherweise nicht immer. Doch genau darauf kommt es an, um im Schadensfalle tatsächlich Ansprüche auf Wiedergutmachung geltend machen zu können. Oder lieber gar nicht erst in Schwierigkeiten zu kommen!

Unfassbar, aber wahr.
Es gibt Leute, die schreiben tatsächlich ihre PIN auf die Karte. Das schreit nach grober Fahrlässigkeit. Nicht minder riskant, nur häufiger verbreitet: Die PIN wird zusammen mit der Karte am selben Ort, zum Beispiel im Portemonnaie, aufbewahrt. Oder die Geheimnummer wird einer anderen Person anvertraut. Winken Sie jetzt ab? Alles schon beherzigt? Wiegen Sie sich bitte nicht zu früh in Sicherheit, lesen Sie weiter!

Vorsicht, Gedankenlosigkeitsfalle!
Es gibt etliche Missverständnisse und gängige Irrtümer, die zum Beispiel aus einem falschen Verständnis von IT-Sicherheit resultieren oder die sich im alltäglichen Leben schleichend einstellen – die aber leicht aufzuklären und zu beheben sind. Nutzen Sie unsere Tipps! Zur Sorgfaltspflicht des Karteninhabers gehört es nun einmal, für kriminelle Zugriffe keine Möglichkeit offen zu lassen.

Irrtum 1: „Ich verstecke meine PIN geschickt im Handy."
Haben Sie die PIN zu Ihrer Karte im Adress- oder Notizbuch Ihres Handys gespeichert? Keine clevere Idee. Das gilt als grob fahrlässig, genauso wie der berühmte Zettel im Portemonnaie. Weil jeder Handy-Dieb das Versteck kennt und oft auch der Geldbeutel samt Zahlungskarten erbeutet werden. Der einzig richtige Speicherort für die PIN ist Ihr Kopf. Hilfreiche Mnemotechniken wie Merksatz, Reim, Schema oder Grafik gibt es für jeden Gedächtnistyp. Bauen Sie sich die Art von Eselsbrücke, die am besten in Ihrem Gedächtnis ankert, Tipps dazu geben wir Ihnen gerne.

Irrtum 2: „Online-Banking in öffentlichen WLANs ist doch kein Problem."
Erledigen Sie Banking-Aufgaben gern mal schnell unterwegs per WLAN des Cafés, Bahnhofs oder Hotels? Das mag Kosten sparen und bequem sein. Öffentliches WLAN ist jedoch oftmals nicht sicher, da die Datenübertragung zumeist unverschlüsselt erfolgt. Dabei können ungeschützte Daten abgegriffen oder Schadsoftware in Ihr Gerät eingeschleust werden. Sicherheitstipps für die Nutzung von öffentlichen WLANS bietet das BSI hier. Wer sich mit der Nutzung von Verschlüsselungstechnik oder VPN nicht auskennt, der hält sich am besten an den Grundsatz: Keine vertrauliche Daten in öffentlichen WLANs.

Irrtum 3: „Ich war nur kurz weg – da bin ich doch geschützt?"
„Ich habe doch nur mal ganz kurz angehalten, um Max in der Kita abzugeben und habe meine Börse auf dem Autositz liegen lassen." Nur mal fünf Minuten auf dem Friedhof, nur schnell den Hund am Rastplatz auf die Wiese gelassen ... Ob im Pkw oder am Arbeitsplatz: Für Sie mag es ein wichtiger persönlicher, unbedingt notwendiger Grund gewesen sein, den Geldbeutel unbeaufsichtigt zurückzulassen. Das Gericht wird aber immer sagen, das sei alles kein Grund, Dieben eine solche Gelegenheit zu präsentieren. Auch die Schreibtischschublade im Büro gilt nicht als sicherer Aufbewahrungsort.

Irrtum 4: „Mein Geldbeutel wurde in einem Restaurant aus meiner Jacke geklaut. Da haftet doch das Restaurant, oder?"
Nein. Auch wenn kein Hinweisschild „Für Garderobe keine Haftung" zu sehen war. Auch wenn der Kellner den Mantel um die Ecke aufgehängt hat. Wenn sich die Bezahlkarte in einer Jacke oder Tasche befand, die an einer frei zugänglichen Garderobe oder über einer Stuhllehne im Lokal hingen, liegt grobe Fahrlässigkeit vor. Sie müssen selbst aufpassen. Daher immer alle Wertsachen am Körper tragen!

Irrtum 5: „Meine gestohlene Zahlungskarte habe ich bei meiner Bank / Sparkasse gesperrt. Damit kann nichts mehr passieren."
Leider doch. Zahlungen mittels SEPA Lastschrift sind weiterhin möglich. Deshalb sollte man immer im Rahmen der Erstattung einer Anzeige bei den örtlichen Polizeidienststellen das SEPA Lastschrift Verfahren sperren. Nur so können (Handels-) Unternehmen Zahlungen per Unterschrift ablehnen.

Wann sind Sie auf der sicheren Seite?
Im Prinzip ist bei strittigen Regressfällen immer diese Frage des Richters entscheidend: Hätte die Zahlungskarte zum Zeitpunkt des Verlustes besser gesichert werden können? Wer hier im Alltag bereits gewisse Verhaltensregeln verinnerlicht hatte, hat dann eher das Recht auf seiner Seite. Auch wenn die Gerichte möglicherweise regional unterschiedlich streng urteilen können, so bestehen zur Kartensicherheit doch klare Definitionen von Fahrlässigkeit. Weiterführende Informationen zu Fragen der Fahrlässigkeit und Haftung finden sie hier.

5 Sicherheitstipps, damit das Recht auf Ihrer Seite ist.

  1. Behandeln Sie Ihre Karte genauso sorgsam wie Bargeld.
  2. Lassen Sie keine Zahlungskarte unbeaufsichtigt – niemals!
  3. Überprüfen Sie regelmäßig, ob Ihre Karten alle da sind.
  4. Verdecken Sie die Sicht auf die Tastatur, wenn Sie Ihre PIN eingeben.
  5. Sperren Sie Ihre Karte sofort bei Verlust oder Diebstahl.