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02/2015

Bester Schutz: Sorgsamer Umgang mit girocard und PIN

Frankfurt, 23. Februar 2015 – Wenn Kartendaten ohne Verschulden des Karteninhabers illegal durch Dritte abgegriffen werden, erstatten Banken und Sparkassen in der Regel die daraus resultierenden Dublettenschäden bis zur Kartensperrung schnell und in vollem Umfang. Karteninhaber sind nur in der Haftung, wenn sie fahrlässig oder grob fahrlässig gehandelt haben.

Die Experten von kartensicherheit.de geben Tipps, wie Bankkunden Verluste durch unachtsames Verhalten vermeiden können:

  • Halten Sie Ihre PIN geheim und geben Sie diese nie an Dritte weiter.
  • Bewahren Sie Ihre Geheimzahl nicht zusammen mit der girocard auf.
  • Schirmen Sie die PIN-Eingabe stets vor fremden Blicken ab.
  • Lassen Sie den Geldbeutel mit den Zahlungskarten nicht unbeaufsichtigt zum Beispiel im Auto oder am Arbeitsplatz liegen.
  • Melden Sie einen Kartenverlust sofort der Bank oder den zentralen Sperrnot¬rufnummern 116 116* bzw. 01805 / 021 021**.

Generell sollten Verbraucher regelmäßig ihre Kontoauszüge kontrollieren. Nicht nachvollziehbare Verfügungen müssen umgehend beim Kreditinstitut bzw. Kartenherausgeber reklamiert werden. Außerdem sollte die girocard möglichst schnell gesperrt werden, damit Umsätze für unberechtigte Dritte nicht mehr möglich sind.

* kostenfrei aus dem dt. Festnetz und aus dem Mobilfunknetz innerhalb Deutschlands
** 14 ct./min. (inkl. USt.) aus dem dt. Festnetz, Mobilfunkhöchstpreis 42 ct./min. (inkl. USt.), abweichende Gebühren aus dem Ausland

Bester Schutz - Sorgsamer Umgang mit girocard und PIN 23.02.2015 (pdf, 30.0 KB)