Anzeige erstatten und SEPA Lastschrift sperren
Erstatten Sie bei Diebstahl Anzeige
Nachdem Sie Ihre Karte(n) gesperrt haben, erstatten Sie bei Diebstahl sofort Anzeige bei der Polizei. Notieren Sie sich den Zeitpunkt der Anzeige und den Namen des Beamten, der die Anzeige aufnimmt. Sofern Sie eine Bescheinigung der Anzeigenerstattung erhalten, bewahren Sie diese gut auf.
SEPA Lastschrift sperren
Damit (Handels-) Unternehmen Zahlungen mittels SEPA Lastschrift mit gestohlenen oder verlorenen Karten ablehnen können, bedarf es einer weiteren Sperrung der SEPA Lastschrift. Im Rahmen der Erstattung einer Anzeige, bieten die Polizeibehörden bei den örtlichen Polizeidienststellen in Deutschland auf Wunsch des Anzeigenstellers die zusätzliche Erfassung einer KUNO-Meldung an. Hierzu werden die KUNO-relevanten Kontodaten (IBAN und wenn bekannt Kartenfolgenummer) aufgenommen und an die zentrale Meldestelle des EHI übermittelt. Von dort aus werden die Daten umgehend den registrierten KUNO-Empfängern zur Verfügung gestellt. So kann ein weiterer Missbrauch verhindert werden! Lesen Sie hier mehr zu KUNO.
