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03/2020

Zahlungskarten dürfen nicht in den Hausmüll

Abgelaufene Chipkarten sind Elektronikschrott. Bitte fachgerecht entsorgen! Was haben Elefanten, Schnittmuster und Plastikgeld miteinander zu tun? Es geht um Datensicherheit und Nachhaltigkeit. kartensicherheit.de klärt auf.

„Entschuldigung, Sie haben da ein Elektrogerät in der Börse!“ Es wiegt nur 5 Gramm. Aber Ihre Zahlungskarte ist im Grunde auch nichts anderes als ein Kühlschrank laut „Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten“. Wer jetzt Luft holt, um sich etwa zum Thema kleinliche Regulierungswut zu ereifern: Stopp! Allein in Deutschland sind mehr als 130 Millionen Zahlungskarten in Umlauf. Lauter kleine Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik, die zusammengenommen ungefähr 650 Tonnen Elektronikschrott ausmachen. So viel wie etwa 130 Elefanten! Und diese Chipkarten werden alle paar Jahre ungültig ...

Wohin also mit der abgelaufenen Bankkarte?
Neue Karten oder Begleitdokumente tragen das Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne. Als Zeichen, dass die Mikrochipkarte nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden darf. Stattdessen ist die Karte bei einer Sammelstelle für Elektrogeräte bzw. beim Wertstoffhof abzugeben. Die Adresse erfahren Sie von der Stadt- bzw. Kommunalverwaltung.

Wie schützen Sie Ihre Kartendaten vor Missbrauch?
Vor Abgabe Ihrer Mikrochipkarte bei der Sammelstelle sollten Sie die sensiblen Informationen darauf unbedingt unkenntlich machen. Denken Sie dabei nicht nur an die aufgedruckten Angaben wie Name, IBAN, Kartennummer und Sicherheitscode, sondern auch an die Speichermedien Chip und Magnetstreifen! Freilich ist nicht jeder Aktenvernichter geeignet, um Plastikkarten zu schreddern. Zerschneiden Sie Ihre ungültige Karte von Hand entsprechend diesem „Schnittmuster“.