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12/2020

Ist R2P („Request to pay“) der Bruder von R2-D2?

Nein, natürlich nicht! R2P steht für „Request to pay“, ein neues Bezahlverfahren, das sowohl für Kunden als auch für Onlinehändler die Abwicklung von Zahlungen vereinfacht. Das Jahr 2020 und die Corona-Pandemie haben auch Auswirkungen auf unser Konsum- und Zahlverhalten. So hat beispielweise die Nutzung kontaktloser Zahlungen im Handel stark zugenommen. Wenn dann aber die klassische Rechnung per gelber Post ins Haus flattert, ist der Aufwand zum Bezahlen noch relativ hoch.

 

Kaum jemand mag Überweisungsträger aus Papier, und auch die manuelle Eingabe der immerhin 22stelligen IBAN ist nicht unbedingt ein Vergnügen.

Eine Initiative des European Payments Council (EPC) soll mit Einführung des neuen SEPA-Zahlungsstandards "Request to Pay" (R2P) hier Abhilfe schaffen.

Request to Pay ist ein Zahlungsverfahren, bei dem der Zahlungsempfänger eine Zahlungsaufforderung initiiert. Ein Bezahlvorgang könnte also beispielsweise so ablaufen: Eine Kundin, nennen wir sie Yvonne, kauft beim Online-Händler „XY“ ein Paar Schuhe. „XY“ schickt der Kundin eine Zahlungsaufforderung per R2P. Yvonne kann nun entscheiden, ob sie die Zahlung sofort annehmen, später annehmen, jetzt bezahlen, später bezahlen oder die Aufforderung vollständig ablehnen möchte. Für Yvonne eine sehr bequeme Art des Zahlens, für den Händler ein System, das seine Prozesse deutlich vereinfacht, da er von seinem Institut informiert wird, wie der aktuelle Stand der Bezahlung ist und für welche Bezahlform sich die Kundin entschieden hat. Auch einen späteren Zahlungseingang kann „XY“ dann automatisch dem Kauf von Yvonne zuordnen.

Laut Online Informationsdienst „Bank Blog“ bietet Request to Pay zahlreiche Anwendungsmöglichkeiten, sowohl für bisherige analoge und digitale, aber auch für völlig neue Zahlungsmodelle. kartensicherheit.de wird hier auch im Jahr 2021 über die aktuellen Entwicklungen berichten.