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03/2019

Unterwegs im Sperrgebiet

Wer sich mit dem Sperr-Notruf 116 116 auskennt, hat im Ernstfall weniger Nervenflattern.

Der Sperr-Notruf 116 116 kann Ihre girocard sperren – und noch viel mehr. Doch wie geht das genau?

Der Sperr-Notruf 116 116 wird immer bekannter. Die Service-Nummer kennen inzwischen rund 35 % der Deutschen, Tendenz steigend. Doch gehen wir den Ernstfall einmal gemeinsam durch: Schon vorab zu wissen, was im Notfall zu tun ist, sichert Ihnen den besten Weg zum Schutz Ihres Geldes.

Zahlungskarte weg? Das müssen Sie tun.
Verlieren Sie keine Zeit! Lassen Sie sofort die Karte sperren! Dazu stehen Ihnen zwei Kanäle zur Verfügung: Telefon und Fax. Beide sind unter der 116 116 erreichbar – rund um die Uhr, 365 Tage im Jahr. Die Sperrung selbst ist kostenlos.

  • Ihr Anruf aus Deutschland ist gebührenfrei. Aus dem Ausland wählen Sie den Sperr-Notruf mit deutscher Landesvorwahl, also meistens +49 116 116 (oder alternativ +49 30 4050 4050).
  • Zum Faxen nutzen Sie bitte die vorbereiteten Formulare für Debitkarten oder für Kreditkarten zum Herunterladen, Ausfüllen, Ausdrucken und Senden.

Wie funktioniert der Sperrvorgang?
Rufen Sie den Sperr-Notruf 116 116 an, empfängt Sie zunächst ein Sprach-Computer. Sie treffen Ihre Auswahl, z. B. „girocard", und werden gebeten, Ihre IBAN (alternativ Kontonummer und BLZ) einzugeben. Daraufhin wiederholt der Sprach-Computer diese Nummer und fordert eine Bestätigung. Nun werden Name und Anschrift des Karteninhabers erfragt.

Zum Abschluss gibt der Sprach-Computer folgenden Text wieder: „Ihre Kartensperre habe ich weitergeleitet. Sofern die IBAN oder die Kontonummer und die Bankleitzahl richtig waren, sind Sie ab diesem Zeitpunkt über das jeweilige Kreditinstitut versichert. Bitte melden Sie den Verlust der girocard schnellstmöglich dem zuständigen Kreditinstitut."

Sie können mehr sperren lassen, als Sie vielleicht denken!
Neben girocards und Kreditkarten können Sie eine ganze Reihe anderer Medien über den Sperr-Notruf 116 116 sperren lassen. Teils werden Sie zu den Anbietern der elektronischen Berechtigungen weitergeleitet.

  • Elektronische Identitätsfunktion des neuen Personalausweises
  • SIM-Karten
  • Online Banking Accounts
  • Elektronische Identitätsfunktion des Heilberufsausweises
  • Kundenkarten mit Zahlungsfunktion
  • Mitarbeiterausweise mit elektronischer Zugriffskontrolle
  • Elektronische Signaturen bzw. Trägermedien von Zertifikaten

Hier können Sie nachschauen, wer teilnimmt.

Welche Daten benötigen Sie zur Sperrung?

  • Bei girocards, Maestro-, V PAY-, Bankkunden-, Spar- und Geldkarten: Ihre Kontonummer und Bankleitzahl, alternativ die IBAN.
  • Bei Kreditkarten: Name des Kartenherausgebers oder alternativ die Bankleitzahl
  • Bei SIM-Karten: Ihre Rufnummer
  • Bei Online- und Telebanking-Accounts: Ihre Kontonummer oder Zugangsdaten
  • Für die eID-Funktion des neuen Personalausweises und des Heilberufsausweises: Ihr Sperrkennwort

Nach der Sperrung genauso wichtig!
Nach Ihrer Meldung beim Sperr-Notruf 116 116 schreiben Sie sich unbedingt Datum und Uhrzeit der Sperrung auf. Dann melden Sie den Verlust unverzüglich Ihrer Bank oder Sparkasse.

Auch zur Polizei sollten Sie gleich nach der Kartensperrung gehen! Nicht nur, um im Falle eines Kartendiebstahls Anzeige zu erstatten. Sondern auch, um das SEPA Lastschrift Verfahren (Zahlung mit Unterschrift) zu sperren und so Ihre Karte vor weiterem Missbrauch zu schützen. Notieren Sie sich den Namen des Beamten und bewahren Sie die Bescheinigung gut auf, die Sie zur Anzeigenerstattung erhalten.

Noch Unklarheiten?
Sie finden seltsame Abbuchungen auf Ihrem Konto, haben Ihre Karte aber gar nicht verloren? Oder Sie haben Fragen zu Ihrer erfolgten Kartensperrung? Dann wenden Sie sich direkt an Ihr kontoführendes Institut. Das gilt auch für den Fall, dass Sie Ihre gesperrte Karte wiederfinden.