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05/2019

Tatsachen-Krimi

Die neue Polizeiliche Kriminalstatistik gibt spannende Einblicke.

Im Bereich Zahlungsmittel und -karten wartet der Bericht zur Kriminalität in Deutschland mit guten Nachrichten auf.

Das Innenministerium hat seinen Bericht zur Polizeilichen Kriminalstatistik 2018 veröffentlicht. Er bezieht sich auf das gesamte Bundesgebiet und ist abhängig von der Registrierung, die bei Abgabe des Vorgangs an die Staatsanwaltschaft erfolgt. Er bietet ausdrücklich kein exaktes Spiegelbild der Kriminalitätswirklichkeit, sondern eine Annäherung an die Realität.

Im Allgemeinen überwiegend positiv
Bei den Straftaten insgesamt ist die Fallzahl seit 2017 rückläufig. Eine vergleichbar geringe Anzahl erfasster Fälle wie im Berichtsjahr 2018 wurde letztmalig 1992 ausgewiesen. Die Aufklärungsquote der Straftaten insgesamt hat einen neuen Höchststand erreicht.

Erfreulich im Bereich Zahlungsmittel
Was den Betrug bzw. Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter unbarer Zahlungsmittel angeht, sanken die Fallzahlen um 1.833 von 63.900 auf 62.067 (-2,9%).

Für das Deliktfeld Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter Zahlungskarten gemäß §263a StGB wurden nur noch 7.765 Fälle (1.300 weniger als im Vorjahr) gezählt, was einem Rückgang von 14,3% entspricht.

Der Diebstahl von unbaren Zahlungsmitteln hat ebenfalls deutlich abgenommen: Der Rückgang von 120.351 auf 106.240 registrierte Fälle entspricht einem Minus von 11,7%. Noch stärker zurückgegangen ist der Taschendiebstahl (um 23.180 Fälle, also -18,2%), der ja in der Regel den Verlust des Geldbeutels mit Zahlungskarten beinhaltet.

Den kompletten, 46 Seiten starken Bericht können Sie hier einsehen und herunterladen. Übrigens sieht er jetzt anders aus: Die Struktur hat sich geändert, Sie finden unsere branchenrelevanten Zahlen jetzt unter den Schlüsseln ***500 (S. 16), 516000 (S. 17) und 516520 (S. 20).