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06/2019

Erster Rückblick nach der Einführung: Aktuelles zur Echtzeit-Überweisung

Interview mit Herrn Dr. Schopohl zu bisherigen Erfahrungen und zum aktuellen Stand der Einführung von Instant Payment.

Bei Instant Payment handelt es sich um eine Überweisung, bei der der Gegenwert dem Zahlungsempfänger innerhalb weniger Sekunden zur Verfügung gestellt wird – und zwar rund um die Uhr. Dabei kann der Zahler den Überweisungserfolg unmittelbar nach der Überweisung nachvollziehen.

Herr Dr. Schopohl, Sie sind Leiter "Payment – Standards und Services" bei der SIZ GmbH, einem Unternehmen der Sparkassen-Finanzgruppe. Einer Ihrer aktuellen Arbeitsschwerpunkte ist die Umsetzung der Echtzeit-Überweisung. Wie ist hier der aktuelle Stand?
Nach der Unicredit, welche bereits im November 2017 gestartet ist, waren die Sparkassen und Landesbanken mit ihrem Beitritt zum 10.07.2018 die nächsten Institute, welche sowohl Echtzeit-Überweisungen empfangen als auch aktiv Zahlungen auslösen können. Seither sind viele weitere Kreditinstitute hinzugekommen, z.B. Genossenschaftsbanken, Deutsche Bank, Commerzbank, DKB. Darüber hinaus steigt die Zahl der teilnehmenden Banken im europäischen Ausland kontinuierlich, so dass mittlerweile auch Überweisungen nach Österreich, Italien, Spanien und die Niederlande in der Regel in Echtzeit möglich sind.

Wer kann Instant Payment nutzen, und in welchem Umfeld macht es Sinn?
Aktuell haben die meisten deutschen Institute ihre Online-Banking-Kunden für die Nutzung der Echtzeit-Überweisung freigeschaltet. Somit können Instant Payments über den Browser und die jeweilige Banking-App ausgelöst werden. Darüber hinaus bieten viele Institute auch den Zugangskanal FinTS an, d.h. es können auch Überweisungen über eine Banking Software wie z.B. Starmoney in Echtzeit ausgelöst werden.

Ab Ende des Jahres wird darüber hinaus insbesondere seitens der Sparkassen und Landesbanken auch die Einreichung von Sammelaufträgen über EBICS möglich sein. Dies ist ein äußerst wichtiger weiterer Zugangskanal, da die Mehrzahl aller heutigen Überweisungen aus Sammelaufträgen von Firmenkunden stammt. Die entsprechende DK-Spezifikation in der Anlage 3 des DFÜ-Abkommens tritt am 17. November 2019 in Kraft (vgl. www.ebics.de/spezifikation/dfue-abkommen-anlage-3-formatstandards).

Und wie sieht es momentan in der Realität aus, wie wird Instant Payment tatsächlich genutzt?
Vor dem Hintergrund des noch eingeschränkten Angebots bei den Auslieferungsmöglichkeiten (im Wesentlichen Online Banking), der noch nicht flächendeckenden Erreichbarkeit in Deutschland und Europa sowie der aktuellen Betragsgrenze von 15.000 € pro Einzelauftrag, sind die aktuellen Zahlen sehr positiv.
Beispielsweise verarbeiten die Sparkassen und Landesbanken monatlich über 2,5 Mio. Zahlungen im Ausgang und über 1,8 Mio. Zahlungen im Eingang.

Welche ersten Erfahrungen haben Sie gemacht, gibt es hier interessante Trends und Entwicklungen?
Die Nutzungsszenarien sind sehr vielseitig. Beispielsweise können hier Person-to-Person (P2P)-Zahlungen, die Zahlung von Rechnungen, der „berühmte" Gebrauchtwagenkauf sowie Käufe im Internet genannt werden. Ich selbst habe schon mehrmals bei Käufen über ebay-Kleinanzeigen den Verkäufer mit einem Geldeingang während eines Telefonats positiv überraschen können.

Welche Kosten fallen beim Instant Payment für Endverbraucher und Unternehmen an?
Die Kosten für den Kunden hängen vom jeweiligen kontoführenden Kreditinstitut und dem genutzten Kontomodell ab. Kunden sollten somit einen Blick in das Preis- und Leistungsverzeichnis werfen. Die Preise bewegen sich in der Regel jedoch auf einem moderaten Niveau und sind nicht vergleichbar mit den Preisen im sonstigen Individualzahlungsverkehr (z.B. Eilzahlung über TARGET2).

Wir haben die Erfahrung gemacht, dass eine Echtzeit Überweisung in der Realität oft nicht möglich ist, woran liegt das?
Für das Jahr 2018 kann ich Ihre Erfahrung bestätigen, da Echtzeit-Überweisungen damals oft an der mangelnden Erreichbarkeit gescheitert sind. Seither sind jedoch viele weitere Banken dem Verfahren beigetreten, so dass aktuell mehr als 9 von 10 Überweisungen in Echtzeit abgewickelt werden könnten. Mit dem Beitritt weiterer Banken und der Ausweitung des Produktangebots (z.B. Sammelüberweisungen, neue Apps zum Auslösen von Zahlungen) werden bis zum Ende dieses Jahres nahezu alle Überweisungen in Echtzeit möglich sein.
In einigen Anwendungsfällen gibt es jedoch keinen großen Mehrwert durch die Echtzeit-Überweisung – denken Sie bspw. an ihre privaten Termin- und Daueraufträge – deshalb wird auch die Standard SEPA-Überweisung in Zukunft ihre Berechtigung haben.

Wie kann man mit Instant Payments am POS bezahlen, und welche Vorteile hat das?
Der Nutzen von Instant Payments am POS wird meines Erachtens überschätzt. Nahezu allen Kunden steht mit der girocard ein (auch mobil verfügbares) Zahlungsinstrument zur Verfügung, welches in den Aspekten Schnelligkeit und Convenience nicht zu übertreffen ist.
Sofern am POS jedoch keine Karten akzeptiert werden, kann die Echtzeit-Überweisung interessant werden. Beispielsweise wird aktuell für Sparkassenkunden das bekannte P2P-Verfahren Kwitt um eine P2B-Variante ergänzt, mit welcher auf QR-Code-Basis auch kleine Händler wie beispielsweise Kioske Echtzeit-Überweisungen entgegennehmen können.

Wie steht es um den Sicherheitsaspekt bei Instant Payment, gab es bereits erste Betrugsversuche?
Echtzeit-Überweisungen sind genauso sicher wie normale Überweisungen. Die bei normalen Überweisungen in der Regel der TAN-Eingabe nachgelagerten Phishing- und Fraud-Prüfungen werden bei der Echtzeit-Überweisung vorgezogen, d.h. sie erfolgen nun real-time. Dies hat jedoch keine Auswirkungen auf die Sicherheit. Auch heute ist es bei SEPA-Überweisungen oftmals nicht mehr möglich, eine Zahlung noch aufzuhalten, wenn im Nachgang ein Missbrauch festgestellt wurde.

Können falsche Überweisungen zurückgeholt werden?
Wie auch bei der SEPA-Überweisung besteht bei der Echtzeit-Überweisung die Möglichkeit des Überweisungsrückrufes, der so genannte "Request for Recall by the Originator". Hierbei handelt es sich jedoch um eine Anfrage, das heißt der Zahler ist auf die Zustimmung des Zahlungsempfängers angewiesen. Hintergrund ist, dass eine Überweisung, egal welcher Art, immer final ist, das heißt, eine einmal gutgeschriebene Überweisung kann nur mit Zustimmung des Zahlungsempfängers zurückgebucht werden.

Mal ganz salopp gefragt: Wo geht die Reise Ihrer Meinung nach hin?
In fünf Jahren können wir uns kaum noch vorstellen, dass eine Überweisung früher oftmals mehrere Kalendertage unterwegs war.
Im Online Banking wird die Echtzeit-Überweisung die SEPA-Überweisung voraussichtlich verdrängen, beispielsweise planen die niederländischen Banken ihr Online-Banking komplett auf Instant Payments umzustellen.
Im Firmenkundenumfeld werden alle Zahlungen umgestellt sein, wo es dem Auftraggeber wichtig ist, innerhalb kurzer Zeit (z.B. 1 Stunde) zu wissen, ob das Geld dem Empfängerkonto gutgeschrieben wurde, oder ob es zu einer Rückabwicklung (z.B. aufgrund geschlossenem Empfängerkonto) kommt.
Darüber hinaus bietet die Echtzeit-Überweisung die Möglichkeit, im e-commerce verlorenes Terrain zurückzugewinnen. Herzstück aller Zahlungen im Onlinehandel sollte hier wieder das Girokonto des Verbrauchers sein.

Herr Dr. Schopohl, vielen Dank für das Gespräch!