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04/2018

Bahn frei! Kleinbeträge kontaktlos bezahlen

Diese neuen Regeln für die neue bargeldlose Art zu zahlen sollten Sie kennen. Sie machen Ihren Alltag einfacher.

Das kontaktlose Zahlen mit girocard, Kreditkarte oder Smartphone ist weltweit im Kommen. Kein Wunder, denn es geht nicht nur schneller, sondern ist auch besonders praktisch und bequem. Um die Sicherheit solcher Zahlungen zu gewährleisten und gleichzeitig den Komfort zu erhalten, hat die Europäische Bankenaufsicht neue Vorschriften erlassen und damit einen allgemeinen Rahmen für die Nutzung des kontaktlosen Bezahlens mit und ohne sogenannter Zwei-Faktor-Authentifizierung geschaffen.

Für die Sicherheit von Zahlungen im stationären Handel sowie im Internet ist die Authentifizierung des Karteninhabers über zwei voneinander unabhängige Faktoren grundsätzlich Pflicht. Diese können aus den Kategorien Besitz (z. B. Karte), Wissen (z. B. PIN) oder Inhärenz bzw. Biometrie (z. B. Fingerabdruck) stammen.

Ausnahmen zur Zwei-Faktor-Authentifizierung gibt es bei kontaktlosen Zahlungen, bei denen in bestimmten Fällen auf einen Faktor verzichtet werden kann. So sind innerhalb der definierten Grenzen kontaktlose Zahlungen ohne die Eingabe der PIN möglich.

Verschiedene Zahlungssysteme setzen diese Vorgaben unterschiedlich in der Praxis um. So können Sie heute schon i. d. R. ohne PIN-Eingabe mit der girocard kontaktlos bezahlen, wenn Ihr Einkauf maximal 25 € kostet. Bei der kontaktlosen Bezahlung per Kreditkarte ohne PIN darf der Zahlbetrag zumeist die Grenze von 50 € nicht übersteigen.

Ein weiteres Kriterium für das kontaktlose Zahlen ohne starke Kundenauthentifizierung kommt noch hinzu: Die Anzahl der kontaktlosen Transaktionen wird auf fünf Transkationen in Folge beschränkt ODER der maximale Betrag darf 150 € nicht übersteigen.

Wie dieses Kriterium umgesetzt wird, ist die Entscheidung des jeweiligen kartenausgebenden Instituts. Dies kann dazu führen, dass je nach Höhe der jeweiligen kontaktlosen Zahlungen auch deutlich mehr als fünf Kleinbetragstransaktionen in Folge ohne PIN möglich sind.

Die Ausnahmeregelungen zur Zwei-Faktor-Authentifizierung werden jedoch erst ab 14. September 2019 Pflicht.