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07/2016

Zusammenfassung der „Richtlinie zur Sicherung von Geldautomaten" des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft

Kennen Sie die „Richtlinien zur Sicherung von Geldautomaten“ des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft? Wir fassen die wichtigsten Inhalte der derzeit gültigen Version der Richtlinien kurz zusammen.

Beschrieben werden darin Angriffe auf Geldautomaten durch mechanisch oder thermisch wirkendes Tatwerkzeug oder auf die Benutzer von Geldautomaten sowie die Risiken und die Sicherungsmaßnahmen. Je nachdem, wo ein Geldautomat aufgestellt wird, treten für das Gerät unterschiedliche Gefahren bzw. Risiken auf. Die Täter verfolgen das Ziel, unrechtmäßig Zugriff auf das im Geldautomat befindliche Bargeld zu erlangen. Die Angriffe teilen sich in direkte und indirekte Angriffe auf. Direkte Angriffe sind Sprengungen, heiße und kalte Angriffe auf Geldautomaten und die Totalentwendung des Automaten. Die indirekten Angriffe sind Skimming, Cash Trapping und Card Trapping. Darüber hinaus stellt die Beraubung von Personen, die den Geldautomaten nutzen, eine ersthafte Gefahr dar.

Eine Vielzahl von Angriffsarten ziehen gravierende Folgeschäden nach sich und es kann zu erheblichen baulichen Schäden bis hin zu Personenschäden kommen. Aktuell sind keine Personenschäden bekannt, sie werden trotzdem nicht ausgeschlossen. Besonders bei Sprengungen ist mit Personenschäden zu rechnen. Nicht ausgeschlossen ist außerdem ein Totalverlust des Gebäudes. Grundsätzlich darf nicht damit gerechnet werden, dass die Schäden ausschließlich in einem eng begrenzten Bereich auftreten. Im Falle eines Brandes können auch Nachbargebäude mit beschädigt werden. Darüber hinaus erleidet das betroffene Geldinstitut einen erheblichen Imageschaden.

Unabhängig davon, wo ein Geldautomat aufgestellt wird, ist er potenziell gefährdet. Dennoch gibt es Bedingungen, die Angriffe begünstigen oder erschweren. So ist das Angriffsrisiko zum Beispiel in einem rund um die Uhr bewirtschafteten Bereich geringer als bei einer freien Aufstellung. Auch bei Wandeinbauten ist das Risiko der Gefährdung relativ hoch. Zudem hängt das Angriffsrisiko noch von weiteren Kriterien ab, wie zum Beispiel dem Einbau in die Wand, der Befestigung und der Zugänglichkeit zum Geldautomaten.

Sicherungsmaßnahmen verfolgen das Ziel, mögliche Tatausführungen wesentlich zu erschweren und die Chance, den Täter im Verlauf der Tat zu ergreifen, zu erhöhen. Um den Einbruch oder Einbruchversuch zu erkennen, wird auch spezielle Einbruchmeldetechnik eingesetzt, die auch für bestimmte Bereiche definiert werden kann, beispielsweise für Wertbehältnisse. Generell wird der Einsatz der Einbruchmeldetechnik empfohlen. Daneben bietet auch die Videotechnik viele Möglichkeiten, Risiken zu minimieren und diese vorauszusehen. Videotechnik wird nicht nur zur bloßen Abschreckung, sondern auch zur Beweissicherung empfohlen. Ferner können auch mechanische Sicherungen der Zugänge in ausgewählten Gebäuden, Räumen oder Wertbehältnisse die Angriffe auf Geldautomaten von vornherein erschweren. In manchen Fällen ist es sinnvoll, den Geldautomaten in eine Wand einzubauen. Ideal ist es, wenn der Wandeinbau die Ver- und Entsorgung aus einem separaten Raum ermöglicht. Dabei ist es sehr wichtig, dass die Montage gemäß Herstellervorgabe erfolgt.

Da die Täter, um an das im Geldautomaten befindliche Bargeld zu gelangen, physische Gewalt anwenden müssen, ist es überdies erforderlich, zertifizierte Wertbehältnisse einzusetzen. Zertifizierungsverfahren, um entsprechende Behältnisse ordentlich einzustufen und innerhalb bestimmter Klassen anzuerkennen, werden von Mitgliedsunternehmen der EFSG angeboten. In Deutschland erfolgt die Prüfung der Behältnisse durch den VdS Schadenverhütung. Die Wertbehältnisse können mit unterschiedlichen Widerständen qualifiziert werden. Zum Schutz gegen Angriffe mit explosiven Gasgemischen kann beispielsweise das Wertbehältnis mit der Zusatzerkennung „Gas-EX“ eingesetzt werden. Die Geldautomaten sollten grundsätzlich an einem Ort aufgestellt werden, wo möglichst wenig Angriffsarten zum Erfolg führen. Überdies ist für eine ausreichende Beleuchtung in allen Bereichen zu sorgen. Eine weitere Sicherungsmaßnahme ist die Einfärbetechnik. Der Einfärbe-Mechanismus kann z.B. durch eine unerlaubte Lageveränderung der Geldkassette ausgelöst werden. Das Geld wird damit unbrauchbar. Ebenso beschreiben die Richtlinien Angriffe mit Werkzeugen. Hierzu gehören Angriffe durch Aufkeilen, Spreizen, Trennschleifen, Brennschneiden und durch eine Sauerstofflanze.