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12/2015

Online-Shoppen mit Kreditkarte wird dank 3D-Secure-Verfahren sicherer

Mit der Umsetzung der Mindestanforderungen an die Sicherheit von Internetzahlungen durch die Kreditinstitute im November 2015 wird das 3D-Secure-Verfahren in immer mehr Online-Shops als zusätzliches Sicherheitsverfahren bei Kreditkartenzahlungen eingesetzt.

Dies bedeutet für Verbraucher, dass die Eingabe von Kartennummer, Ablaufdatum und Prüfziffer beim Online-Einkauf allein nicht mehr ausreicht. Um die zentrale neue Mindestanforderung an eine so genannte „starke Authentifzierung“ zu erfüllen, muss der Verbraucher ab sofort zusätzlich nachweisen, dass er auch der rechtmäßige Besitzer der Kreditkarte ist. Sprich, seine Identität muss ein zweites Mal bestätigt werden. Zahlreiche Kreditkartenorganisationen bieten ihren Kunden hierfür das 3D-Secure-Verfahren an. Dieser Branchenstandard wird etwa für die Dienste „Verified by Visa“, „MasterCard SecureCode“ und „American Express SafeKey“ genutzt.

Dabei registrieren sich die Kunden einmalig bei ihrer Bank oder Sparkasse und vergeben ein persönliches Passwort. Beim Online-Einkauf öffnet sich dann ein zusätzliches Fenster, das dieses Passwort abfragt. Abgeschlossen wird der Einkauf erst, wenn das korrekte Passwort eingegeben wurde. Bei einigen Instituten können Verbraucher auch noch eine persönliche Begrüßung als zusätzliche Funktion hinzubuchen. Dadurch kann sich der Kunde sicher sein, dass er sich auch tatsächlich auf der Seite seiner Bank befindet.