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04/2015

Grob fahrlässig: girocard im Auto liegen lassen

Frankfurt, 23. April 2015 – Jährlich werden in Deutschland mehrere Hunderttausend Autos geknackt. Gut sichtbare Wertgegenstände im Fahrzeug laden Kriminelle geradezu ein, die Scheibe einzuschlagen oder eine Tür aufzubrechen. Werden dabei Zahlungskarten wie die girocard gestohlen, hat der Karteninhaber Pech. Wenn der Dieb mit der Karte einkaufen geht, bleibt der Bankkunde auf dem möglichen finanziellen Schaden sitzen, denn durch die Aufbewahrung der girocard im Pkw hat er grob fahrlässig gehandelt. Generell gilt: girocards bei Verlust oder Diebstahl sofort sperren! Eine Kartensperrung ist rund um die Uhr unter den zentralen Rufnummern 116 116* oder 01805 / 021 021** möglich.

* kostenfrei aus dem dt. Festnetz und aus dem Mobilfunknetz innerhalb Deutschlands
** 14 ct./min. (inkl. USt.) aus dem dt. Festnetz, Mobilfunkhöchstpreis 42 ct./min. (inkl. USt.), abweichende Gebühren aus dem Ausland

Grob fahrlässig: girocard im Auto liegen lassen 23.04.2015 (pdf, 28.1 KB)